Unverschuldeter Unfall und das richtige Verhalten

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein unverschuldeter Unfall bringt gewisse Ansprüche für die Opfer mit sich.

Ein unverschuldeter Unfall geschieht: Rechte und Pflichten kennen, das lohnt sich

Ein unverschuldeter Unfall bringt gewisse Ansprüche für die Opfer mit sich.
Ein unverschuldeter Unfall bringt gewisse Ansprüche für die Opfer mit sich.

Straßenverkehrsunfälle sind für alle beteiligten Parteien ein Ärgernis. Besonders aber für jene Betroffenen, die keinerlei Schuld am Unfall tragen und trotzdem in die Sache mit reingezogen wurden.

Ist ein Unfall unverschuldet, können gewisse Ansprüche geltend gemacht werden, die sich auf die Kosten beziehen, welche durch den vorhan­denen Schaden nachfolgend entstehen (vor allem in Bezug auf die Versicherung).

Dieser Ratgeber befasst sich eingehend mit den Rechten und Ansprüchen, die den Opfern in dieser Situation zur Verfügung stehen. Sind Sie an einem Autounfall nicht schuld und wollen kompakte Informationen über Ihre Handlungsoptionen und mögliche Kosten erfahren, müssen Sie also nur weiterlesen.

FAQ: Unverschuldeter Unfall

Wie verhalte ich mich bei einem unverschuldeten Unfall?

Als Unfallbeteiligter sind Sie grundsätzlich zur Ersten Hilfe und zum Austausch der Kontaktdaten verpflichtet. Abhängig vom Schaden muss ggf. auch die Polizei kontaktiert werden. Darüber hinaus sollten Sie Ihre eigene Versicherung verständigen.

Welche Ansprüche können Unfallopfer geltend machen?

Über mögliche Ansprüche der Geschädigten eines unverschuldeten Unfalls informieren wir hier.

Ist es sinnvoll, bei einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt zu beauftragen?

Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht, kann dieser Ihre Ansprüche durchsetzen und unter anderem dafür sorgen, dass die Höhe des Schmerzensgeldes angemessen ist.

So gehen Sie als unschuldiges Unfallopfer vor

Ein mögliches Beispiel zum Szenario „unverschuldeter Unfall„: Sie fahren umsichtig und verkehrsregelkonform auf der Straße, als plötzlich ein viel zu schneller Wagen aus einer Seitenstraße heranprescht und es zur Kollision kommt. Die Schuldfrage hier sollte in der Regel klar sein. Jetzt gilt es, auf Ihren Rechte zu beharren und den Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen.

In einem solchen Moment sollten Sie in jedem Fall die Polizei rufen. Der Polizeibericht der Beamten kann Ihre Position stärken, wenn es später zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Entsprechend kann es auch ein lohnenswerter Schritt sein, direkt nach dem Verkehrsunfall in Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu treten. Gerade dann, wenn sich der Schuldige uneinsichtig zeigt, sollten Sie diese Option in Erwägung ziehen.

Es ist eher nicht zu empfehlen, eigenständig den Kontakt zur gegnerischen Haftpflicht­versicherung aufzunehmen. Durch Unwissenheit können dabei Schadenspositionen vergessen werden. Auch ist es so möglich, dass die Versicherer solche mit widerrechtlichen Argumenten ablehnen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hat für so ein Gespräch das richtige Knowhow. Es gilt generell: Passiert ein ein unverschuldeter Unfall, sollte das Vorgehen danach am besten immer mit diesem abgesprochen werden, wenn die Möglichkeit besteht.

Unverschuldeter Autounfall: Was steht mir zu?

Unverschuldeter Unfall: Aber die Versicherung zahlt nicht? Ein Rechtsanwalt kann weiterhelfen.
Unverschuldeter Unfall: Aber die Versicherung zahlt nicht? Ein Rechtsanwalt kann weiterhelfen.

Liegt ein unverschuldeter Unfall vor, stehen Ihnen unter anderem folgende Schadenspositionen zu:

  • Sachverständigenkosten: Sie können dem Unfallverursacher die Kosten für einen Sachverständigen auferlegen, welcher Ihr Fahrzeug begutachtet. Dies ist oft unbedingt nötig, um bei einem Unfallwagen die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten eindeutig zu bestimmen. Auch hier lohnt es sich jedoch, im Vorhinein Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu halten. Dieser kann im Einzelfall genau bestimmen, ob die Begutachtung sinnvoll ist.
  • Wiederbeschaffungswert: Liegt ein Totalschaden vor, kann das Opfer vom Unfallgegner den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs (von dem der Restwert abgezogen wird) einfordern.
  • Schmerzensgeld: Ein unverschuldeter Unfall kann Schmerzensgeld ermöglichen. Welche Höhe Ihnen zusteht, wird anhand Ihrer Verletzungen im Einzelfall von einem Anwalt bzw. einem Gericht entschieden.
  • Entschädigung des Nutzungsausfalls: Es besteht ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des unverschuldeten Unfalls nicht verwenden können. Kommt es zu Reparaturen, ist hier die Reparaturdauer maßgebend. Beim Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer. Es besteht auch die Alternative eines Mietwagens. Dieser ist ebenfalls vom Unfallgegner zu übernehmen.

Ein unverschuldeter Unfall rechtfertigt je nach Einzelfall und Schaden auch einen Anspruch auf Heilbehandlungskosten, Verdienstausfallentschädigungen und weitere Schadensposten, zu denen auch die Bezahlung des Rechtsanwalts gehört. Dieser kann Ihnen Ihre Ansprüche genau aufschlüsseln.

Unverschuldeter Unfall – eigener Versicherung melden oder nicht? Oft wird es empfohlen, auch der eigenen Haftpflichtversicherung die nötigen Informationen zum Unfall zu übermitteln. Schließlich wird das versicherte Fahrzeug zum Unfallwagen, was eine vertragsrelevante Änderung bedeuten kann. Eine offizielle Pflicht der Meldung bei den Versicherungen herrscht hier aber nicht (wenn nicht anders im Versicherungsvertrag geregelt). Bei Zweifeln kann auch in diesem Fall der Anwalt für Verkehrsrecht beratend zur Seite stehen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Unverschuldeter Unfall und das richtige Verhalten
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Kommentare

  1. Michael sagt:

    Vielleicht weiss jemand Rat..??
    Ich hatte unverschuldet einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug. Dabei handelte es sich um einen Jahreswagen und der Leasingvertrag war mit Sonderkonditionen abgeschlossen. Leider hatte ich nur 6 Wochen Freude an dem Fahrzeug, denn dann war er durch den Unfall nur noch Schrott. Die Kosten wurden vom Unfallgegner so weit übernommen, nur wenn ich heute ein vergleichbares Fahrzeug leasen wollen würde, entstünden mtl. Mehrkosten von ca. 150.- . Gibt es die Möglichkeit diese Kosten geltend zu machen und wenn ja bei wem? Mein Anwalt meinte das ich auf den Kosten sitzen bleiben würde, was ich nicht nachvollziehen kann. Hat jemand einen Tip?

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