Carsharing-Unfall: Schaden am Gemeinschaftsfahrzeug

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist einem Carsharing Unfall zu beachten?

Warum Carsharing so gefragt ist

Auch beim Carsharing-Unfall muss die Rettungskette eingehalten werden.
Auch beim Carsharing-Unfall muss die Rettungskette eingehalten werden.

Ein eigenes Auto kann schnell teuer werden. Es fallen Steuern an, die Beiträge für die Kfz-Versicherung müssen regelmäßig bezahlt werden und die Benzinkosten sollten natürlich auch nicht außer Acht gelassen werden.

Da bietet Carsharing für viele Autofahrer eine gute Option. Vor allem für diejenigen, die nur gelegentlich mit dem Auto unterwegs sind, aber trotzdem flexibel und mobil bleiben wollen, bietet das eine Alternative mit überschaubaren Kosten.

Doch dabei gibt es einige Sachen zu bedenken: Wie ist das Fahrzeug versichert, falls es zu einem Carsharing-Unfall kommen sollte? Wer kommt für eventuelle Schäden auf? Wie sollten Sie im Ernstfall handeln? Das und mehr verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Carsharing-Unfall

Wie gehe ich nach einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug vor?

Eine Auflistung der einzelnen Schritte finden Sie hier.

Kommt eine Versicherung für die Schäden am Carsharing-Fahrzeug auf?

Bei der Schadensregulierung kommt es grundsätzlich darauf an, welches Versicherungspaket Sie abgeschlossen haben. Genauere Informationen finden Sie dazu in Ihren Vertragsunterlagen.

Was gilt es beim privaten Carsharing zu beachten?

In diesem Fall greift die Versicherung des Fahrzeughalters in der Regel nicht. Um bei einem Unfall abgesichert zu sein, benötigen Sie daher einen eigenen Schutz.

So sollten Sie bei einem Carsharing-Unfall reagieren!

Die Schritte nach einem Unfall sind fast immer gleich. Da macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Gemeinschaftsfahrzeug oder das eigene Auto handelt. Die nachfolgenden Punkte sollen Ihnen eine Orientierung geben:

  1. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab, nachdem es zu einem Carsharing-Unfall kam. Das beinhaltet, die Warnblinkanlage einzuschalten und in ausreichendem Abstand ein Warndreieck aufzustellen. Währenddessen sollten Sie Ihrer Sicherheit zuliebe eine Warnweste tragen.
  2. Als nächster Schritt sollte die Benachrichtigung der Polizei erfolgen. Bei reinen Blechschäden ist dies nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Sind Personen zu Schaden gekommen, muss der Rettungsdienst verständigt werden.
  3. Leisten Sie im Anschluss Erste Hilfe, bis die Rettungskräfte am Unfallort angekommen sind.
  4. Fertigen Sie, falls möglich, einen Unfallbericht mitsamt Unfallskizze und allen für die Schadensregulierung wichtigen Details an. Viele Anbieter verlangen dies nach einem Carsharing-Unfall.
  5. Zu guter Letzt sollten Sie das Unternehmen, über welches Sie das gemeinschaftliche Fahrzeug gemietet haben, über den Unfall in Kenntnis setzen.

Dass diese Schritte eingehalten werden ist besonders wichtig, um mögliche Folgeunfälle zu vermeiden sowie Verletzte schnellst- und bestmöglich zu versorgen.

Welcher Versicherungsschutz besteht beim Carsharing?

Bei einem Carsharing-Unfall greift zumeist die Versicherung des Vermittlers.
Bei einem Carsharing-Unfall greift zumeist die Versicherung des Vermittlers.

Wie bei einem „normalen“ Mietwagen ist es essentiell, dass Sie sich über den gegebenen Versicherungsschutz informieren, bevor Sie sich hinter das Steuer des Fahrzeugs setzen. Auch bei privaten Anbietern ist dies wichtig, da der Fahrer nahezu niemals auch der Halter des Fahrzeugs ist.

Denn nur mit einem entsprechenden Schutz, wie einer Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind Sie auf der sicheren Seite bei der Kostenübernahme von Schäden, die durch einen Carsharing-Unfall entstehen können.

Achten Sie außerdem darauf, welche Höhe der Selbstbeteiligung im Vertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angegeben ist. Zumeist ist es außerdem der Fall, dass nur die Person auch das Fahrzeug führen darf, die es auch mietet. Kommt es zu einem Carsharing-Unfall und jemand anderes saß hinter dem Steuer, kann dies schnell teuer werden.

Welcher Unterschied besteht zum privaten Carsharing?

Möchte eine Privatperson ihr Fahrzeug zum Teilen anbieten, erfolgt dies in den meisten Fällen über eine Vermittlerfirma. Die Schadensregulierung läuft dann über das Versicherungspaket, welches über den Vermittler abgeschlossen wurde.

Die eigentliche Versicherung des Fahrzeughalters greift hierbei nicht! Bevor Sie selbst Ihr Auto zur gemeinschaftlichen Nutzung anbieten, sollten Sie dies aber in jedem Fall Ihrer Kfz-Versicherung melden, da diese die Anzahl möglicher Fahrer oftmals einschränkt.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (58 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
Carsharing-Unfall: Schaden am Gemeinschaftsfahrzeug
Loading...

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder