Nach einem Unfall die Schuldfrage richtig klären

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach einem Unfall muss die Schuldfrage geklärt werden. Dazu werden die Unfallwagen genau untersucht.

Das Problem von Autounfall und Schuldfrage

Nach einem Unfall muss die Schuldfrage geklärt werden. Dazu werden die Unfallwagen genau untersucht.
Nach einem Unfall muss die Schuldfrage geklärt werden. Dazu werden die Unfallwagen genau untersucht.

Manchmal kann es unmöglich vermieden werden – auch nicht von den umsichtigsten Autofahrern: Es passiert ein Verkehrsunfall. Gerade die Schuldfrage entwickelt sich dabei oft zu einem Problem.

Dieser Ratgeber hält die wichtigsten Informationen bereit, wenn es um einen Unfall und die Schuldfrage geht. Wie kann am besten geklärt werden, wer an einem Unfall die Schuld trägt?

Welche Rolle spielt dabei die Versicherung? Hat die Polizei zur Schuldfrage nach einem Unfall das letzte Wort? Lesen Sie hier alles zu dem Thema!


FAQ: Schuldfrage beim Unfall

Welche Rolle spielt die Schuldfrage nach einem Unfall?

Nach einem Unfall entscheidet die Schuldfrage darüber, wessen Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen muss.

Was passiert, wenn nach einem Unfall die Schuldfrage unklar ist?

In diesem Fall empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen, damit sie einen Unfallbericht anfertigen kann. Dieser kann dann anschließend der Versicherung vorgelegt werden.

Wie lässt sich die Schuldfrage nach einem Unfall klären?

Welche Möglichkeiten es außerdem gibt, um den Schuldigen nach einem Unfall zu ermitteln, erfahren Sie hier.

So ermitteln Sie den Schuldigen

Ist ein Unfall mit daraus resultierendem Schaden passiert und wurden alle Verletzungen versorgt, dominiert oft eine Fragestellung die Gedanken aller Beteiligten: Wie läuft jetzt die Schadensregulierung ab? Erster Absatzpunkt dabei ist, nach dem Unfall die Schuldfrage zu klären. Alle Betroffenen können für eine erfolgreiche Klärung einige Hinweise beachten.

So sollten Standort und Ausrichtung der Unfallfahrzeuge auch einige Zeit nach dem Crash für die Ermittler gut sichtbar sein. Hier lohnt es sich, im Auto immer ein Stück Kreide oder ähnliches parat zu haben, mit dem die Standorte markiert werden können. Hilfreich sind auch eindeutige Fotografien, die im Zeitalter der Smartphones einfach und schnell angefertigt werden können. Außerdem kann nach einem Unfall die Schuldfrage durch folgende Handlungen erleichtert werden:

  • Die Anfertigung einer Unfallskizze (diese soll zeigen, wie sich der Schaden ereignen konnte)
  • Die Erstellung eines Unfallberichts zusammen mit dem Unfallgegner (dieser unterscheidet sich von dem Bericht, der von der Polizei erstellt wird)
Auch ein Schuldanerkenntnis kann nach einem Unfall die Schuldfrage zügig klären. Sie sollten mit Eingeständnissen direkt nach dem Vorfall jedoch vorsichtig sein. Unter Schock sind viele nicht fähig, rationale Wertungen abzugeben. Bei schweren Unfällen sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden. Ist trotz aller Bemühungen bei einem Verkehrsunfall die Frage der Schuld unklar, können die Beamten auch mithilfe eines polizeilichen Unfallberichts zur Klärung beitragen.

Der Bezug zur Versicherung

Ist nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt, kann die Versicherung Zahlungen verweigern.
Ist nach einem Unfall die Schuld­frage ungeklärt, kann die Versich­erung Zahlungen verweigern.

Jeder, der ein Auto besitzt, wird vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auf diese Weise wird die Schadensregulierung in den meisten Fällen abgesichert und Privatpersonen gehen nicht die Gefahr ein, auf den hohen Kosten sitzen zu bleiben.

Folgende Problematik ist diesbezüglich jedoch möglich: Bleibt nach einem Autounfall die Schuldfrage ungeklärt, kann eine Versicherung die Zahlungen zunächst verweigern. In einem solchen Fall gehen die Versicherer (mittels eigener Gutachter) der Schuldfrage selbst auf den Grund.

Alle Unfallbeteiligten sollten die oben aufgeführten Tipps zur Aufklärung in jedem Fall befolgen. Auf diese Weise wird das problematische Szenario mit der Versicherung, die vorerst den Schaden am Fahrzeug nicht bezahlt, unwahrscheinlicher.

Ob Unfall mit oder ohne Polizei: Bleibt die Schuldfrage ungeklärt, besteht auch die Möglichkeit, einen Sachverständigen einzuschalten. Nicht nur die Verantwortlichen der Versicherung können diesen Weg gehen, auch die Unfallopfer haben diese Wahlmöglichkeit. Wird auch so nicht beim Unfall die Schuldfrage geklärt, können die Versicherer untereinander auch einen Vergleich aushandeln. Dabei wird beiden Beteiligen jeweils die Hälfte der Schuld zugesprochen. Nicht zuletzt bleibt auch noch der Weg in den Gerichtssaal.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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