Die Überliegefrist bei Punkten in Flensburg

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Überliegefrist dient der rechtlichen Verfolgung von Verkehrsdelikten.

Die Überliegefrist und ihre Bedeutung

Die Überliegefrist meint die Speicherung der gelöschten Punkte für ein weiteres Jahr.
Die Überliegefrist meint die Speicherung der gelöschten Punkte für ein weiteres Jahr.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) speichert im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) – vormals Verkehrszentralregister – die Punktestrafen der Verkehrssünder.

Das FAER hat mit der Reform vom Flensburger Punktesystem das Verkehrszentralregister (VZR) abgelöst. Nach einer festgelegten Tilgungsfrist werden die Punkte des Kontoinhabers gelöscht.

Dabei ist zu beachten, dass die alten Eintragungen im Verkehrszentralregister auch nach den alten Tilgungsfrist verfallen – die neuen Punkte nach der neuen Regelung. Punkte, die seit Mai 2014 in Flensburg ins Punktesystem eingetragen wurden, verfallen demnach nach den neuen Fristen.

FAQ: Überliegefrist

Was bedeutet „Überliegefrist“?

Die sogenannte Überliegefrist kommt nach der Verjährung der Punkte in Flensburg zum Einsatz. Sie beschreibt die Speicherung des Löschvorgangs.

Welche Dauer ist bei der Überliegefrist vorgeschrieben?

Die Überliegefrist dauert ein Jahr lang. Erst wenn sie vorüber ist, verfallen die Punkte endgültig.

Welchen Zweck erfüllt die Überliegefrist?

Durch die Überliegefrist kann nachvollzogen werden, wie viele Punkte ein auffällig gewordener Kraftfahrer tatsächlich hatte, als er sich einen erneuten Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht geleistet hat, sollten in der Zwischenzeit Punkte ver‌fallen sein. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.

Tilgungsfristen der Punkte in Flensburg

Punkte (nach Vergehen)Verfall von Punkten ab Mai 2014Verfall von Punkten vor Mai 2014
1 Punkt
(Ordnungs­widrig­keiten)
2,5 Jahre2 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)
2 Punkte
(Straf­taten ohne oder Ordnungs­widrig­keiten mit Ent­zug vom Führer­schein)
5 Jahre5 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)
3 Punkte
(Straf­taten mit Ent­zug vom Führer­schein)
10 Jahre10 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)

Doch die Flensburg-Punkte werden nicht sofort endgültig aus dem Register getilgt. Eine sogenannte Überliegefrist ist gesetzlich festgelegt. Hiernach wird die Löschung von Punkten noch ein weiteres Jahr im Verzeichnis gespeichert.

Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr. Nach Ablauf dieses zusätzlichen Jahres sind die Punkte endgültig gelöscht.

Doch wozu dient die Überliegefrist der Punkte in Flensburg?

Warum werden die gelöschten Punkte über die Tilgungsfrist hinaus gespeichert? Die Überliegefrist soll in erster Linie der rechtlichen Verfolgung von Verkehrsdelikten und der richtigen Einschätzung der Sanktionen durch die Behörden dienen.

Die Überliegefrist dient der Rekonstruktion des Punktestands zum Tatzeitpunkt.
Die Überliegefrist dient der Rekonstruktion des Punktestands zum Tatzeitpunkt.

Anders als Bußgeldbescheide sind die Punktestrafen nicht erst mit Rechtskraft eines Bescheides gültig, sondern werden auf den Tag des Verkehrsvergehens zurückdatiert.

Sind weitere Punkte-Eintragungen erhoben und auf den Tattag datiert worden, kann möglicherweise zum Tag der Erteilung bereits ein anderer Punkt aufgrund der Tilgungsfrist gelöscht sein.

Zur Ermittlung des genauen Punktestands zum Zeitpunkt des Verstoßes kann die Überliegefrist als Hilfe dienen. Die Rekonstruktion des tatsächlichen Punktestands ist so möglich.

In den meisten Fällen ist die Überliegefrist unerheblich. Von besonderer Bedeutung ist die Überliegefrist aber dann, wenn zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes bereits sieben Punkte auf Ihrem Konto sind.

Im Folgenden soll ein Beispiel zum besseren Verständnis der Überliegefrist in Flensburg dienen.

Ein Beispiel zur Überliegefrist

Sie haben bereits sieben Punkte-Eintragungen im Fahreignungsregister des KBA. Ein Punkt erlischt am 10.10.2015. Die Löschung der Punkte in Flensburg wird wegen der Überliegefrist für ein weiteres Jahr, also bis zum 10.10.2016 gespeichert.

Am 29.09.2015 haben Sie erneut eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen, für die ein weiterer Punkt erhoben werden kann.

Überliegefrist: Die Fahrerlaubnis kann beim achten Punkt zum Tatzeitpunkt entzogen werden.
Überliegefrist: Die Fahrerlaubnis kann beim achten Punkt zum Tatzeitpunkt entzogen werden.

Da Behördenmühlen aber von Zeit zu Zeit recht langsam mahlen und ggf. Einspruchsverfahren und Klageverfahren folgen, wird der neue Punkt erst nach Ablauf einiger Monate am 08.01.2016 erteilt. Zu diesem Zeitpunkt haben sie durch die Löschung am 10.10.2015 nur noch sechs Zähler.

Rechtskräftig ist der neue Punkt jedoch rückwirkend ab dem 29.09.2015.

Durch die Angaben der Überliegefrist können die Behörden den Punktestand im Register zu diesem Zeitpunkt rekonstruieren: Er liegt am 29.09.2015 bei acht Punkten, da bis dahin die Tilgung des einen Punkts noch nicht erfolgt war. Damit kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Werden Sie erst am 11.10.2015 erneut mit einer Punktestrafe belegt, beträgt Ihr Kontostand hingegen insgesamt sieben Zähler.

Möchten Sie die genaue Tilgungsfrist Ihrer Punkte in Flensburg in Erfahrung bringen, können Sie jederzeit einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem entsprechenden Register des KBA beantragen. Auf dem Antwortbogen der Punkteabfrage sind u.a. auch die Zeitpunkte genannt, zu denen die jeweilige Tilgung eintritt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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