Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw (§ 34 StVZO und § 42 StVZO)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Header Überladung

Bußgeldrechner: Überladung (Pkw & Lkw)

Bußgeldtabellen: Überladung

Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t (Fahrzeugführer und Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent10
über 10 Prozent
30
über 15 Prozent35
über 20 Prozent951
über 25 Prozent1401
über 30 Prozent2351

Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
2 bis 5 Prozent30
über 5 Prozent801
über 10 Prozent1101
über 15 Prozent1401
über 20 Prozent1901
über 25 Prozent2851
über 30 Prozent3801

(Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
2 bis 5 Prozent35
über 5 Prozent1401
über 10 Prozent2351
über 15 Prozent2851
über 20 Prozent3801
über 25 Prozent4251
über 30 Prozent4251

Kraftomnibus über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen, Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t m. gef. Gütern oder Kfz über 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent1201
über 10 Prozent
1651
über 15 Prozent2101
über 20 Prozent2851
über 25 Prozent427,501
über 30 Prozent5701
ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 5 Prozent1201
über 10 Prozent
1651
über 15 Prozent2101
über 20 Prozent2851
über 25 Prozent427,501
über 30 Prozent5701

(Fahrzeughalter)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 52101
über 10352,501
über 15427,501
über 205701
über 25637,501
über 30637,501

Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. gef. Gütern, Kraftomnibus bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht m. Fahrgästen oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht bis 2 t m. gef. Gütern (Fahrzeugführer)

ÜberladungStrafe (€)Punkte
über 20 Prozent142,501
über 25 Prozent2101
über 30 Prozent352,501

FAQ: Überladung

Wann gilt ein Kraftfahrzeug als überladen?

Um eine Überladung handelt es sich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten wird. Angaben zu diesem Gewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein.

Weshalb ist eine Überladung so gefährlich?

Überladene Fahrzeuge gefährden die Verkehrssicherheit. Schließlich verändert sich das Bremsverhalten und das Kfz büßt vor allem beim Durchfahren von Kurven einiges an Stabilität ein, wenn eine Überladung vorliegt. Dadurch kann es schnell zu einem Unfall kommen.

Welche Bußgelder drohen bei einer Überladung?

Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie Ihr Kfz überladen haben, können Sie in diesen Tabellen ablesen.

Bußgeldkatalog Überladung: Welche Strafen drohen, wenn das Auto überladen ist?

Überladung
Überladung ist ein Risiko für die Verkehrssicherheit

Der Bußgeldkatalog „Überladung“ sieht laut StVO ein Bußgeld als Sanktionsmaßnahme vor, sobald die mitführende Ladung nicht so gesichert und verstaut wurde, dass diese selbst bei einer plötzlichen Vollbremsung nicht herabfallen oder verrutschen kann. Ebenso erfolgen Sanktionen, wenn das zulässige Gesamtgewicht durch eine Ladung überschritten wird, beispielsweise bei der Kontrolle eines Pkws, deren Anhänger überladen ist.

Eine festgestellte Überladung bei einem Fahrzeug – zumeist handelt es sich dabei um Transportfahrzeuge wie LKWs – wird mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert, da diese zu einer erheblichen Gefährdung im Straßenverkehr führen kann und laut Verkehrsrecht in jedem Fall mit einem Bußgeld als abschreckende Maßnahme geahndet wird.

Während Punkte in Flensburg nur bei besonders massiven Vergehen gegen den Fahrer verhangen werden, beispielsweise wenn bei dem betreffenden Fahrzeug auf Grund von starker Überladung das Fahrverhalten negativ beeinflusst und dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht wird, droht dem Verkehrssünder laut aktuellen Bußgeldkatalog jedoch bei dem Delikt „Kraftfahrzeug überladen“ kein Fahrverbot.

Der nachfolgende Artikel rund um das Thema Überladung liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zur Ladungssicherheit und beantwortet Ihnen zugleich folgende Fragen: Wie schwer darf ein Kraftzeug inklusive Ladung sein? Welche genauen Bußgelder können bei einem Verstoß auf den Fahrzeugfahrer und auch auf den Halter zukommen und ab wann gilt ein Fahrzeug als überladen? Zudem geben wir Ihnen einen Überblick, inwiefern sich Überladen von einem Auto, LKW oder Wohnmobil auf die Fahrsicherheit auswirkt und ob sich durch eine Überladung die Unfallgefahr erhöht.

Wie schwer darf ein Kfz sein? – So wird eine Überladung vermieden

Nur wer als Verkehrsteilnehmer und Fahrer ganz genau weiß, wie schwer sein Fahrzeug ist, sowohl mit als auch ohne Ladung, kann das Delikt der Überladung vermeiden. Die StVO beziehungsweise das Verkehrsrecht hat explizit festgelegt, wie schwer ein zulässiges Kraftfahrzeug, wie zum Beispiel ein PKW, LKW oder Omnibus in Deutschland sein darf. Die nachfolgende Tabelle gibt die rechtlich festgelegten Gewichtsangaben von Zugfahrzeugen mit Anhängern wider.

PKWLKW/Omni­bus
Zu­läs­siges Ge­samt­ge­wicht (zGG) ohne An­hängerleich­ter PKW: zGG < 2,8 tleich­ter LKW: zGG < 7,5 t
schwe­rer PKW: zGG < 3,5 t (z. B. Transporter)schwe­rer LKW: zGG < 18 t
Zuläs­siges Gesamt­gewicht (zGG) mit An­hänger/Lad­ungFührer­schein­klasse B

  • Kfz mit zGG < 3,5 t + An­hänger mit zGG <750 kg

  • Kfz mit zGG <3,5 t + An­hänger mit zGG >750 kg (wenn das Ge­wicht des An­hängers nicht höher als das Eigengewicht ist und die zGG von Zugfahrzeug & Anhänger nicht 3,5 t überschreitet)
  • 18 t je­weils bei Kfz + 2-oder we­niger achsigen An­hän­ger

  • 25 t bei Kfz mit 3-achs­igen An­hän­ger

  • 36 t bei Kfz mit 4-achsigen An­hän­ger

  • 40 t bei Kfz mit 5-oder 6-achs­igen An­hän­ger

  • 44 t bei drei­achs­igem Kfz mit 2-oder 3-achsigen An­hän­ger (Kom­bina­tion aus Sattel­anhän­gern)
Führer­schein­klasse BE

bei höhe­ren Gewichts­klassen: (Kfz + An­hänger mit je zGG von 18 t erlaubt)

*zGG = zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs setzt sich aus der Summe des Leergewichtes und der maximalen Zuladung dieses Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination zusammen. Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten, sieht der Bußgeldkatalog laut Bußgeldrechner Geldstrafen vor, die sich von 10 Euro bis hin zu 425 Euro erstrecken, die sowohl der Fahrer als auch der Halter bei einer Kontrolle zahlen müssen. Bei diesem Delikt wird laut StVO kein Fahrverbot erteilt, allerdings drohen bei gravierenden Überschreitungen Punkte in Flensburg.

Videos: Überladung von Fahrzeugen und Anhängern

Alles Wichtige zur Überladung bei PKW erfahren Sie auch im Video.
Alles Wichtige zur Überladung bei PKW erfahren Sie auch im Video.
Video: Überladung beim Anhänger
Video: Überladung beim Anhänger

Ab wann ist ein Anhänger überladen? – Allgemeine Informationen zur Überladung

Das deutsche Verkehrsrecht sieht vor, dass jegliche Ladung, die im Straßenverkehr transportiert wird, so abgesichert werden muss, dass diese nicht verrutschen oder gar während der Fahrt verloren gehen kann. Das heißt, auch wenn das Delikt der Überladung beim LKW oder eine Überladung vom PKW nicht greift, muss jeder Verkehrsteilnehmer mit Hilfe von bestimmten Vorkehrungen gewährleisten, dass die entsprechende Ladung sicher und fest am jeweiligen Fahrzeug montiert ist.

Ist dies nicht der Fall und der Verkehrssünder wird mit einer unzureichenden Ladungssicherung erwischt, droht diesem laut der aktuellen Bußgeldtabelle ein empfindliches Bußgeld. Die genauen Bußgeldbeträge für die jeweiligen Vergehen, die den Bußgeldkatalog Überladung betreffen, erhalten Sie in unserer Bußgeldtabelle oder Sie nehmen hierfür den aktuellen Bußgeldrechner zur Hilfe.

Bußgeldkatalog Überladung: Formen der Ladungssicherung

Überladung vermeiden
Überladung vermeiden: Ansonsten drohen Bußgelder.

Um mögliche Bußgelder oder gar Punkte in Flensburg zu vermeiden und vor allem um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, ist neben der vorherigen Klärung, mit wie viel zusätzlichen Gewicht gefahren werden darf, eine Ladungssicherung unumgänglich.

Autoexperten unterscheiden zwei Formen der Schutzmaßnahmen für jegliche Transportgüter, die in Kombination den besten Schutz der Ladung bieten:

  • formschlüssige Ladungssicherung: lückenloses und bündiges Anbringen der Transportgüter an den Wänden des Fahrzeugs oder der Halterung (Füllmitteln wie z.B. Schaumstoffpolster, luftgefüllte Polster oder Holzpaletten sichern die Ladung ab)
  • kraftschlüssige Ladesicherung: Transportgüter werden durch Gurte fixiert (weiteres Hilfsmittel: spezielle Antirutschmatten)

Weitere Informationen zum Thema Ladungssicherung:

Bußgeldkatalog Überladung PKW & Überladung LKW: Strafen fürs Überladen von Kraftfahrzeugen mit Anhänger

Wie bereits erwähnt, müssen laut Bußgeldtabelle Verkehrssünder, die gegen die Ladungsbestimmungen verstoßen, in der Regel nicht mit einem vorübergehenden Fahrverbot rechnen. Allerdings flattert garantiert ein Bußgeldbescheid ins Haus, unabhängig davon, ob das Auto überladen wurde, eine Überladung vom Wohnmobil oder eine Überladung vom Transporter festgestellt wurde.

Der Bußgeldkatalog Überladung sieht folgende Bußgelder vor, sobald das zulässige Gesamtgewicht (zGG) oder die zulässige Achslast überschritten wurde: Schon ab einer Überschreitung des zugelassenen Gesamtgewichts von mehr als 5 Prozent müssen die LKW-Fahrer und Halter mit 80 bis 140 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Sünderkartei rechnen.

Mit zunehmender Überladung steigt das Bußgeld auf maximal 425 Euro, insbesondere wenn eine Gefährdung durch das verkehrsrechtliche Falschverhalten erzielt wird. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf Delikte wie Auto überladen, Anhänger überladen oder eine Überladung vom Wohnmobil einen Toleranzbereich von 2% des Gesamtgewichtes festgelegt.

Bußgelder falsch beladener Fahrzeuge

Es gibt laut Bußgeldkatalog Überladung nicht nur Sanktionen bei der Überschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtgewichtes im Zusammenhang mit der Ladung, sondern auch bei der Missachtung von Vorschriften zur Ladungssicherung. Um für eine angemessene Ladungssicherung zu sorgen, sieht der Bußgeldkatalog für PKW folgende Bestimmungen vor:

DeliktBuß­geldPunkte
Ladung nicht gegen ver­meid­baren Lärm ge­sichert10€
Ladung ragt nach hinten 3 m raus, La­dung ragt nach hinten 1,5 raus und über 100 km/h gefahren, Ladung ragt nach vorne aus20€
Ladung ragt nach hinten über 1 m raus und wird nicht durch Leuch­te kennt­lich ge­macht25€
Ladung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert35€
La­dung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert (Gefähr­dung)60€1 Punkt
Ladung ist nicht aus­reichend gegen das Herab­fallen ge­sichert (Sach­schaden)75€1 Punkt

Überladung Pkw: Tipps und Tricks zum korrekten Laden

Wer mit dem Auto beispielsweise einen Umzug bewerkstelligen will und dabei möglichst nicht den Anhänger überladen möchte, sollte einige Tricks beachten. Denn ungesicherte Ladung oder eine massive Überladung mit dem Transporter voller Umzugskartons gilt als fahrlässiges Verkehrsverhalten. Wenn etwas passiert, zahlt die Versicherung in diesen Fällen nicht.

Erst sichern, dann fahren:

  • Ladung darf keinesfalls die Sicht versperren (Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker & Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden)
  • Ladung sollte weder vorne noch seitlich aus dem Auto herausragen (wenn die Ladung über 1 Meter über das Heck herausragt → rotes Warntuch oder Warnschild befestigen)
  • große & sperrige Gegenstände besser auf einem Dachgepäckträger sichern (Beachtung zulässiger Dachlast & maximale Höhe von 4 Metern)
  • geöffnete Kofferraumklappe mit Gurten so sichern, dass sie sich nicht während der Fahrt öffnet

Überladung: Auswirkungen aufs Fahrzeug & Risiken

Überladung ist ein unkalkulierbares Risiko
Überladung ist ein unkalkulierbares Risiko.

Eine mangelnde Ladungssicherung und auch die Konsequenzen einer Überladung stellen eine wesentliche Unfallursache dar. Dies äußert sich auch darin, dass Versicherungen für dadurch verursachte Schäden fast eine viertel Milliarde Euro pro Jahr aufbringen müssen. Eine statistische Erhebung Kraftfahrt-Bundesamtes fand zudem heraus, dass von 2.170 kontrollierten LKWs nur 35 % ihre Ladung ordnungsgemäß gesichert haben.

Diese Missstände versuchen Verkehrsverantwortliche durch die Verschärfung der Sanktionen für derartige Vergehen aufzuheben. Insbesondere die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung soll zukünftig mit einem erhöhten Bußgeld konfrontiert werden.

Durch die nicht vorschriftsmäßige Absicherung der Ladung vieler Fahrzeuge, entstehen auf Deutschlands Straßen nicht nur Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe, sondern auch ein höheres Risiko eines Unfalls. Durch eine Überladung kann beispielsweise massiver Druck auf die Reifen eines Fahrzeugs ausgeübt werden, der im schlimmsten Fall sogar zum Platzen der Reifen führen kann.

Des Weiteren wirkt sich eine Überladung negativ auf das Fahrverhalten aus; der Bremsweg verlängert sich und das Lenkverhalten wird schwerfälliger. Generell wirkt sich eine Überladung auf den gesamten Zustand des Autos aus und belastet die Motorisierung. Diese und viele weitere Faktoren begünstigen das Unfallrisiko und sind unbedingt zu vermeiden.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw (§ 34 StVZO und § 42 StVZO)
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Kommentare

  1. Filipovic sagt:

    Ab welcher Überladung ist die Weiterfahrt untersagt?
    Muß man erst ab 10% Überladung ablasten?

  2. Jürgen sagt:

    Hallo,
    heute sah ich zufällig wie eine Fam. (2 Erwachsene vorn,4 Kinder im Alter zwischen 3 und 13 Jahre hinten) in eine Audi-Limousine stiegen und davon fuhren. Meine Frage:
    a) wie verhält man sich in diesem Fall (Sicherheit der Kinder) und b)mit welchen Sanktionen müßte der Fahrer/Halter rechnen?

    Vorab vielen Dank für ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

  3. Klaus sagt:

    Hallo,
    bezieht sich die Prozentangabe, welche Strafe bei welcher prozentualen Überschreitung besteht, auf das zulässige Gesamtgewicht des LKW, oder die Zuladung des LKW?
    2. Frage
    Laut Aussage eines Bekannten gibt es für LKW die als „Sonderkfz Tier / Pferdetransporter zugelassen sind, andere prozentuale Sätze.
    Stimmt das und wenn ja, wo kann ich die nachlesen oder können Sie mir diese zukommen lassen?
    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
    Klaus

  4. Stefan sagt:

    Hallo,
    ich fahre eine schweren PKW (sprinter) der ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5to hat.
    Wenn ich da jetzt mit einer leichten Überladung von sagen wir mal ca. 100 bis 200kg fahre, was ist dann zu befürchten?
    Bis 5% ist wohl Toleranz und es ist keien Strafe zu befürchten?
    200kg von 3.500kg wären schon 5,72% Überladung, da lese ich drohen 10,00 Euro Bußgeld. Das Bußgeld verstehe ich soweit, frage mich nur warum das so „günstig“ ist …
    Habe ich Probleme mit dem Führerschein zu befürchten? Ich habe nur normale Klasse B, als PKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Nun würde das Fahrzeug ja mehr als 3,5t wiegen wenn ich es leicht überlade, nämlich eben 3.600kg oder 3.700kg.
    Da das Fahrzeug das ich lenke ja nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t hat sollte das ja passen, oder sagt man dann: Das wiegt jetzt mehr und dann ist das Fahren ohne Führerschein?

  5. Tom S. sagt:

    Ich wünsche dem Team des Bußgeldkatalogs einen schönen Guten Tag.
    Meine Frage. Ich besitze ein B Führerschein und habe einen offenen kasten sprinter mit LKW zulassung. Wird dieser in der Liste als unter 7,5t pkw behandelt? ( Im Grunde ist es ein Pkw womit ich auch sonntags fahren darf nur mit einem Anhänger dran über 750kg ist es ein LKW, oder lieg ich da jetze falsch).
    Und die zweite Frage. Wenn es als LKW über 7,5t behandelt wird und es zu einem Bußgeld kommt muss ich die Strafe für Halter und Fahrer zahlen, weil dies ja mein Eigenes Fahrzeug ist.
    Mfg Tom

  6. Thomas sagt:

    Hallo,
    Hier geht es noch nicht mal mehr nur um die Überladung – im Ernstfall ist das evtl. sogar fahren ohne gültigen Führerschein, weil das Fahrzeug 150 KG mehr hat, als laut Führerschein bewegt werden darf!

  7. Kurt sagt:

    Hallo,
    ich möchte mit meinem PKW einen Wohnwagen mit 1700kg zulässigem Gesamtgewicht und einer 100km Eintragung ziehen. Der PKW hat die Eintragungen 1500 kg gebremst ziehen zu dürfen und eine eingetragene Stützlast von 100kg . Das Gewicht im betriebsbereiten Zustand ( PKW ) ist 1614kg und das zulässige Gesamtgewicht ist mit 2250 kg eingetragen. Ich stelle mir vor, den Wohnwagen höchstens auf 1500kg zu beladen und dann die 100km Eintragung auch nutzen zu können da der Wohnwagen ja 114kg leichter ist, als der PKW. Ist das so richtig?
    Ich danke Ihnen

  8. Thomas sagt:

    Hallo,

    Sie schreiben, daß man mit Führerschein Klasse B, daß ein Anhänger nicht schwerer sein darf, als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges. In der (aktuellen) STVO finde ich aber keine derartige Einschränkung, sondern lediglich, daß die Summe aus beiden zGG (Fahrzeug+Hänger) 3500kg nicht überschreiten darf für Führerschein Klasse B.

    Konkret:
    Zugfahrzeug mit EG=1395kg, zGG 1940kg, Anhängelast 1500kg, Stützlast 85kg
    Anhänger zGG 1500kg
    Gemäß der aktuellen STVO meine ich, darf ich mit Führerschein B dieses Gespann fahren, weil 1940+1500=3440 und somit nicht über 3500kg ist.
    Stimmt dies?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      es kommt außerdem auf das Leergewicht des Anhängers an. Dieses muss von der Anhängelast, also von 1500 kg, abgezogen werden, damit Sie die höchstzulässige Ladung des Anhängers ermitteln können. In § 42 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden Sie die entsprechenden Bestimmungen.

      – Die Redaktion

  9. >Jochim sagt:

    Frage die bislang schon hier gestellt aber nie konkert beantwortet wurde.
    ein LKW 7,49 t wurde zb. um 10 % überladen, Fahrer hat den alten Klasse 3 Führerschein. Demnach würde das Fahrtzeug rund 8,25 t wiegen.
    Weiteres Beispiel. Wohnmobil 3,5 t wiegt tatsächlich 4 t mach Kontrolle. Fahrer hat nur den neuen Fürherschein die es ihm erlauben nur bis 3,5 t gG zu fahren.
    In beiden Fällen geht es jetzt hier nicht um die Überladung, aber beides Mal hätten die Führer keinen Führerschein für das tatsächliche Gewicht, also doch eindeutig fahren ohnen Führerschein, oder wie sieht das der Gestezgeber und die Polizei ??? da wäre doch der Lappen weg ??? danke

  10. Alex sagt:

    Hallo,

    Habe ein Oldtimer Wohnmobil welches auf 3,490t abgelastet wurde und mit einem Leergewicht von 3200 kg angegeben ist (bezieht sich ein Leergewicht in dem Fall auf ein Gewicht ohne Möbel?).

    Ich besitze den normalen klasse B Führerschein und darf somit ja nur 3,5t bewegen

    Auf einer öffentlichen Waage erreichte ich jetzt incl. mir ein Gesamtgewicht von 3.650kg ohne befühltem Wassertank (100l – bei Fahrt immer leer)

    Die 5% überschreite knapp nicht. Aber welche Auswirkungen hat es da ich ja nur den klasse B Führerschein habe?

    Kommt da ein Bußgeld auf mich zu? Dürfte ich dann noch weiter fahren oder müsste ich das Fahrzeug dann vor Ort stehen lassen?

    Bin sowieso etwas sprachlos wie das der Vorbesitzer eingetragen bekam, da ich bis auf 1 Kl. Gasflasche und 2 Matratzen eig nix von Gewicht mehr entfernen kann.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alex,

      die zu erwartende Strafe können Sie mit unserem Bußgeldrechner für Überladung ermitteln.

      – Die Redaktion

  11. Anja sagt:

    DIE Polizei hat meinen Volvo PKW mit Anhänger auf die Waage beordert. Mein Anhänger, 2,5 T zulässig gesamt hatte 1720 kg , mein Zugwagen war nicht überladen, hat aber nur 1500 kg Anhängelast. Wie wird die Überladung angerechnet?

  12. Sascha sagt:

    Abend

    Ich belade Momentan Lkw‘s mit betonrohren (24 t Max. Gewicht) wer haftet den alles wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten is ( also 28 – 30t ) .

  13. Mateos sagt:

    Hallo Liebe Leute !
    Mein 3,5 T (Klein LKW) Gesamtgewicht bis 3500kg wurde vor paar tagen in Osnabruck zur konrolle aufgehalten.
    Laut KFZ Brief darf der Wagen 1195kg zuladen, laut Lieferschein hatte der Fahrer 953kg (Brutto) Ladung drauf.
    Leider nach abwiegen zeigte die Wage 4880kg !!! Da hat jemand auf der Ladestelle falsches Gewicht angegeben o. hat sich das gewicht ausgedacht und einfach irgendwas geschrieben damit die Ware weg ist.
    Bei der Kontrolle war nur ein Herr Polizist , er hat ausgerechnet das der Transporter um 40 procent uebralden war und hatte auf mein Fahrer 495€ straffe gesetz u. an mich als Fahrzeughalter auch 495€ = 990€ !!!
    Ich war der Meinung da stimmt etwas nicht die Straffe ist viel zu hoch, laut dem Bussgeldkatolog ist das zu hoch, wir haben den Wagen nich absichtlich ueberladen.
    Bitte um Info was ihr dazu meint.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mateos,

      die Bußgelder, die im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, gelten in der Regel für den Erstverstoß. Bei weiteren Verstößen kann von den Bußgeldern abgewichen werden. Wenn die Tat im Vergleich zum Regelfall zudem schwerwiegender ist, kann ebenfalls vom Regelbußgeld abgesehen und ein höheres Bußgeld verhangen werden.

      – Die Redaktion

  14. Krause sagt:

    Moin habe einen Lieferwagen mit 2,8 t Gesamtgewicht und einen Wohwagen mit 1t Gesamtgewicht gibt es da ergendwie eine gewisse Toleranz Grenze eine bestimmte Prozentzahl oder ist es ein muss B 96 zu machen wegen diesen 300 kilo ? MFG Krause

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Krause,

      beim zulässigen Gesamtgewicht gibt es keinen Toleranzspielraum.

      – Die Redaktion

  15. Staab sagt:

    Hallo guten Tag,
    ich darf lt. Fahrzeugzulassung mit meinem PKW 1700 Kg ziehen, mein Wohnwagen ist auf 1800kg aufgerüstet.
    die Anhängerstützlast von meinem Fahrzeug beträgt 100 kg.
    darf ich den Wohnwagen, wenn er jetzt beladen wäre ,mit 1800Kg ziehen.
    Ich nehme an, die Stützlast wird dazugezählt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Staab,

      der Wohnwagen darf um die Stützlast schwerer sein, wenn dadurch das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens nicht überschritten wird.

      – Die Redaktion

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