Seitenabstand: Wie viel ist vorgeschrieben?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Vor allem beim Überholen sollten Sie auf einen ausreichenden Seitenabstand achten.

Gesetzlicher Seitenabstand gemäß StVO

Eigentlich sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Fahrzeugen erheblich zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Denn dadurch lässt sich die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden, da zum Beispiel im Ernstfall der Bremsweg für eine Notbremsung ausreicht. Allerdings beinhaltet der vorgeschriebene Sicherheitsabstand gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht nur die Distanz zum Vordermann, sondern auch einen angemessenen Seitenabstand zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern.

Bußgeldtabelle zum Seitenabstand

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
103708Sie gefährdeten als Fahrzeug­führer ein Kind/einen Hilfs­bedürf­tigen/einen älteren Menschen, ins­beson­dere durch un­zurei­chenden Seiten­abstand beim Vorbei­fahren/Überholen.801
103709Sie schädigten als Fahrzeug­führer ein Kind/einen Hilfs­bedürftigen/einen älteren Menschen, ins­beson­dere durch unzurei­chenden Seiten­abstand beim Vorbei­fahren/Überholen.1001
105112Sie hielten beim Über­holen keinen ausrei­chenden Seiten­abstand zu anderen Verkehrs­teil­nehmern ein.30

Nicht nur nach vorne ist ein Sicherheitsabstand notwendig!

Vor allem beim Überholen sollten Sie auf einen ausreichenden Seitenabstand achten.
Vor allem beim Überholen sollten Sie auf einen ausreichenden Seitenabstand achten.

Beim Thema „Abstand“ denken viele Autofahrer vor allem an die gesetzlich vorgeschriebene Entfernung, die sie zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einhalten müssen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber aber auch einen Sicherheitsabstand zur Seite vor. Von besonderer Bedeutung ist dieser Seitenabstand insbesondere beim Überholen. Denn nur wenn Sie ausreichend Distanz zwischen Ihr Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmen bringen, ist in der Regel ein gefahrloses Passieren möglich.

Doch welche Vorgaben definiert die StVO zum Seitenabstand? Was ist beim Überholen oder Parken zu beachten? Und welche Sanktionen können bei der Unterschreitung des vorgeschriebenen Seitenabstands drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Seitenabstand

Wie groß muss der Seitenabstand beim Überholen sein?

Welche Vorgaben für welche Verkehrsteilnehmer gelten, können Sie hier nachlesen.

Schreibt der Gesetzgeber einen Seitenabstand beim Parken vor?

Prinzipiell sollte platzsparend geparkt werden, gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass sich die Türen der Fahrzeuge noch problemlos zum Ein- und Aussteigen öffnen lassen. Konkrete Vorgaben für den Seitenabstand beim Parken gibt es allerdings nicht.

Welche Sanktionen drohen für einen zu geringen Seitenabstand?

Wann Konsequenzen drohen, verrät diese Bußgeldtabelle.

Ist beim Überholen ein Seitenabstand zu beachten?

Der Seitenabstand beim Überholen unterscheidet sich je nach Verkehrsteilnehmer.
Der Seitenabstand beim Überholen unterscheidet sich je nach Verkehrsteilnehmer.

Grundsätzlich ist das Überholen im Straßen­verkehr immer nur dann erlaubt, wenn der Autofahrer sicherstellen kann, dass bei dem Vorgang niemand gefährdet oder behindert wird.

Um dies zu gewährleisten, gilt es unter anderem einen ausreichenden Seitenabstand einzuhalten. Genaue Angaben dazu weist die StVO allerdings nur in Bezug auf ausgewählte Verkehrsteilnehmer auf.

In § 5 Abs. 4 StVO heißt es dazu:

[…] Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteil­nehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. […]“

Wie Sie dem Zitat entnehmen können, richten sich diese Werte nur an Radfahrer, Fußgänger und E-Scooter. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer müssen die Angaben Beachtung finden, die sich in der Rechtsprechung etabliert haben. Zusammengefasst gelten je nach Verkehrsteilnehmer die folgenden Vorschriften zum Seitenabstand:

  • Abstand zu Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter (laut § 5 Absatz 4 Satz 4 StVO gilt Letzteres nicht, wenn Fahrradfahrer wartende Kraftfahrzeuge an Kreuzungen rechts überholen oder sich daneben stellen)
  • Abstand zu einspurigen Fahrzeugen wie einem Motorrad: mindestens 1,5 Meter
  • Abstand zu mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw oder Lkw: mindestens 1 Meter
  • Abstand zu wartenden Schul- und Linienbussen: mindestens 2 Meter

Wichtig! Diese Angaben gelten bei guten Witterungsbedingungen sowie Straßenverhältnissen und sind daher ggf. an die äußeren Umstände anzupassen.

Ist ein konkreter Seitenabstand beim Parken vorgeschrieben?

Zum Seitenabstand beim Parken gibt es keine konkreten Angaben.
Zum Seitenabstand beim Parken gibt es keine konkreten Angaben.

Autofahrer sind gemäß § 12 Abs. 6 StVO dazu angehalten, platzsparend zu parken. Allerdings kann gerade dieser Umstand in Städten dazu führen, dass so manch ein Autofahrer mit mehr oder weniger schweren Problemen beim Ein- und Aussteigen konfrontiert war.

Aus diesem Grund sollten Sie immer für einen ausreichenden Seitenabstand beim Parken sorgen. Zwar definiert der Gesetzgeber in diesem Fall ebenfalls keinen konkreten Wert, allerdings raten Experten in der Regel zu einem Abstand von mindestens 70 cm je Seite.

Denn dadurch erleichtern Sie sich selbst und den neben Ihnen parkenden Autofahrern das Ein- und Aussteigen. Darüber hinaus lassen sich dadurch ggf. Schäden verhindern, die entstehen, wenn eine Tür versehentlich gegen ein anderes Auto stößt.

Beim Halten und Parken am Fahrbahnrand gilt es zudem darauf zu achten, dass der Seitenabstand zum Bordstein nicht zu groß ausfällt und somit unter Umständen eine Behinderung des fließenden Verkehrs vorliegt. Aus diesem Grund sollte der Abstand zum Bordstein maximal 30 cm betragen.

Wie wird die Unterschreitung beim Seitenabstand geahndet?

Wird der Seitenabstand missachtet, kann ein Bußgeld drohen.
Wird der Seitenabstand missachtet, kann ein Bußgeld drohen.

Ein ungenügender Abstand und Fehler beim Überholen zählen in Deutschland gemäß den jährlichen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes immer wieder zu den häufigsten Unfallursachen. Daher verwundert es nicht, dass die Polizei gegen die verschiedenen Formen von Abstandsunterschreitungen vorgeht.

So sieht der Bußgeldkatalog für den Fall, dass der Seitenabstand beim Überholen unterschritten wird, mindestens ein Verwarngeld von 30 Euro vor. Höhere Sanktionen drohen hingegen, wenn es durch den zu geringen Abstand zu einer Gefährdung von Kindern, Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen kam. Ein solcher Abstandsverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Kommt es bei einem zu gering gehaltenen Seitenabstand zu einer Schädigung dieser Personengruppen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen der Unterschreitung des seitlichen Abstandes erhalten? In diesem Fall können Sie grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich dies lohnt und wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind, sollten Sie ggf. gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abwägen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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