Ist ein Punkteverkauf möglich?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das verkaufen von Punkten ist verboten.

Der Internethandel blüht und auch im Freundes- und Bekanntenkreis mag sich der ein oder andere finden, der gegen Geld eine Punktesanktion für den Verkehrsünder übernehmen würde. Doch bewegt sich jeder, der den Punktehandel eingeht, in einer rechtlichen Grauzone. Wie der Punkteverkauf abläuft und mit welchen Konsequenzen Ertappte rechnen müssen, lesen Sie im Folgenden.

Der Punktehandel ist illegal - für alle Beteiligten.
Der Punktehandel ist illegal – für alle Beteiligten.

Wer eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat begangen hat, muss in so manchem Fall neben einem Bußgeld auch mit der Erteilung eines zusätzlichen Punktes auf dem Konto in Flensburg rechnen.

Im Fahreignungsregister (FAER) – früher das Verkehrszentralregister (VZR)des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg werden die nach Punktekatalog zugeteilten Punkte der Verkehrsteilnehmer gespeichert. Deshalb wird dieses Verzeichnis auch umgangssprachlich „Verkehrssünderkartei“ genannt.

FAQ: Punkte verkaufen

Ist der Handel mit Punkten legal?

Nein, der Punktehandel ist nicht legal. Unabhängig davon, ob Sie Punkte verkaufen oder auf sich nehmen, begehen Sie eine Straftat.

Welche Strafe ist möglich, wenn ich Punkte verkaufe und erwischt werde?

In der Regel gilt der Tatbestand der falschen Verdächtigung als erfüllt, wenn Sie Punkte verkaufen. Gemäß § 164 des Strafgesetzbuches (StGB) kann daraufhin eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren auf Sie zukommen.

Gibt es legale Alternativen zum Punkteverkauf?

Ja. Anstatt Punkte zu verkaufen, können Sie ein Fahreignungs‌seminar absolvieren und so 1 Punkt abbauen. Dies funktioniert jedoch nur bei einem Stand von maximal 5 Punkten. Weiterhin dürfen Sie in den letzten 5 Jahren kein solches Seminar besucht haben.

Dürfen Sie Punkte in Flensburg verkaufen?

Die Verlockung scheint besonders für Wiederholungstäter groß, möglichen zusätzlichen Sanktionen oder einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis zu entgehen, indem sie die betreffenden Punkte abgeben an einen Anderen, einen Sündenbock. Doch generell gilt, dass der Handel mit den Punkten nicht legal ist. Droht aber der achte Punkt und damit der Verlust vom Führerschein, wird Punkte zu verkaufen zu einem meist schlecht durchdachten Notfallplan.

Eine legale Möglichkeit, Punkte zu übertragen, existiert nicht. Nach geltendem Recht ist der Verkauf der Punkte illegal.

Wie kann man Punkte in Flensburg abgeben?

Nach der Vereinbarung eines gewissen Betrages kann sich ein Strohmann dazu bereiterklären, die Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot zu üernehmen. Die Kosten können dann je nach Strafen zwischen 100 und 1.000 Euro liegen. Nach dVereinbarung wird der Anhörungsbogen entsprechen ausgefüllt.

Der Anhörungsbogen wird als Teil des Bußgeldverfahrens an den vermeintlichen Verursacher übersandt. Hier ändert der Käufer die betreffenden persönlichen Angaben einfach um und quittiert mittels Unterschrift, dass in Wirklichkeit er der betreffende Fahrer ist. Das Bußgeld wird dabei in der Regel vom tatsächlichen Verkehrssünder gezahlt.

Seine Punkte zu verkaufen ist höchst illegal! Sollte der Verkauf von Punkten durch die Behörden aufgedeckt werden, droht den Beteiligten mehr als nur der Verlust des Führerscheins.

Nach Auffassung der Behörden gibt es vermutlich eine hohe Dunkelziffer bei Punkteschiebereien. Die Ermittlungsbehörden haben oft nicht die nötigen Kapazitäten, jedem Verdacht nachzugehen und bei jedem Bußgeldverfahren die Identität von Täter und Büßendem eindeutig festzustellen.

Die Tatsache, dass zahlreiche zwielichtige Agenturen und Anbieter im Internet zu finden sind, kann als Beleg für die hohe Nachfrage und auch den teilweisen finanziellen Erfolg dieser Tricksereien dienen. Auch zahlreiche Ratgeber lassen sich aufspüren. Doch Angebot und Nachfrage sagen nichts über das geltende Recht aus.

Ihre Tochter wurde in der Porbezeit geblitzt: Auch Punkte zu übernehmen ist strafbar.
Ihre Tochter wurde in der Probezeit geblitzt: Auch Punkte zu übernehmen ist strafbar.

Zahlreichen Punktehändlern wurde in den letzten Jahren zwar das Geschäft schwer gemacht und die Behörden ermittelten verstärkt gegen Anbieter. Doch eine rechtliche Handhabe war nur selten geboten. Bei der heutigen Schnelllebigkeit des Internets und der Lukrativität des Geschäfts sind immer wieder auch neue zweifelhafte Agenturen zu finden.

Wer seine Punkte auf legalem Wege loswerden möchte, kann bei einem Punktestand von bis zu fünf Zählern in Flensburg, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt alle fünf Jahre abbauen. Mit Kosten von etwa 400 Euro je Seminarteilnahme ist dieser Weg des Punkteabbaus nicht nur zumeist günstiger, sondern auch sicherer, weil legal.

Was passiert, wenn der Punktehandel aufgedeckt wird?

Sie wollen Ihre Punkte verkaufen? Was passiert, wenn der Handel aufgedeckt wird?
Wird der Punktehandel in Flensburg entdeckt, wird in der Regel Strafanzeige gegen die Beteilgten erhoben. Die Verurteilung zu einer hohen Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann die Folge sein. Die ursprünglich verkauften Punkte werden Ihnen dann natürlich auf dem Konto gutgeschrieben.

Besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist es wenig ratsam, Punkte zu verkaufen, da ein Blitzerfoto die tatsächliche Identität des Fahrers schnell aufdecken kann. Zudem stehen den ermittelnden Behörden auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, die Identität des wirklichen Fahrers aufzudecken.

Und zudem ist nicht jeder Käufer vertrauenswürdig und verschwiegen. Durch die illegale Umgehung einer Strafe macht man sich am Ende auch immer erpressbar, sodass weitere finanzielle Leistungen vom Käufer herausgepresst werden könnten.

Punkte zu verkaufen kann zur Strafanzeige führen.
Punkte zu verkaufen kann zur Strafanzeige führen.

Nach Paragraph 164 Strafgesetzbuch (StGB) kann der Vorwurf der „falschen Verdächtigung“ mit einer hohe Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies auch, wenn de facto kein Handel stattfindet, sondern der Verkehrssünder eine andere unbeteiligte Person des Vergehens bezichtigt, ohne dass diese davon Kenntnis hat.

Am Ende ist es allerdings unerheblich, ob der Verkehrssünder eine andere Person mit oder ohne deren Wissen auf dem Anhörungsbogen der Tat bezichtigt: „Falsche Verdächtigung“ und damit einhergehend „falsche Beurkundung“ (§ 271 StGB) – wegen Leistens der Unterschrift durch den eigentlichen Fahrer unter die falschen Angaben – sind rechtlich relevant.

Im schlimmsten Fall müssen Verkehrssünder nicht nur auf ihr Auto, sondern auch auf ihre Freiheit verzichten.

Sinn und Zweck des Punktesystems:
Viele Autofahrer fühlen sich oft ungerecht behandelt, halten das Bußgeld für zu hoch, die Sanktionen wie Punkte und Fahrverbote für zu hart. Doch vordergründig sollen die Strafen der Verkehrserziehung dienen. Die Höhe und Strenge der Bußen ist deshalb als Erziehungsmaßnahme zu verstehen: Falsches Verhalten soll geahndet werden, damit es in Zukunft nicht wiederholt wird. Die Verkehrserziehung ist für sämtliche Verkehrsteilnehmer vonnutzen, damit sich die Verkehrssicherheit für alle erhöht.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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