Lärmbelästigung durch Musik und Bass

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Headerbild Lärmbelästigung durch Musik
Wie laut darf man Musik hören?“, fragen sich viele genervte Nachbarn. Und wann liegt eine Lärmbelästigung durch Nachbarn bzw. deren Musik vor? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.

FAQ: Lärmbelästigung durch Musik

Welche Ruhezeiten sind einzuhalten?

Die Ruhezeiten ergeben sich in der Regel aus der Hausordnung. Welche Zeiträume dabei üblicherweise festgelegt werden, lesen Sie hier.

Worauf sollten Musiker achten?

Um Ärger wegen einer möglichen Lärmbelästigung zu vermeiden, sollten sich auch Hobby-Musiker auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. So gilt es die Ruhezeiten einzuhalten. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich mit den Nachbarn zu verständigen und ggf. gemeinsam feste Zeiten fürs Üben festzulegen.

Was kann ich bei einer Lärmbelästigung durch Musik unternehmen?

Als Mieter können Sie sich in einem solchen Fall an Ihren Vermieter wenden. Bei einer unzumutbaren Ruhestörung sieht das Gesetz unter anderem die Möglichkeit einer Mietminderung vor. Hierfür ist im Vorfeld allerdings üblicherweise ein Lärmprotokoll anzulegen.

Lärmbelästigung durch Musik führt oft zu Streit zwischen den Nachbarn.
Lärmbelästigung durch Musik führt oft zu Streit zwischen den Nachbarn.

Musik ist wie Medizin für die Ohren. Sie wirkt entspannend. Aber manchmal ist ihr Einfluss eher nervend. Wenn der Nachbar laute Musik hört, kann das auf Dauer sehr belasten, ebenso die Ruhestörung durch den Bass.

Oft führt ruhestörender Lärm durch laute Musik zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn, die mitunter auch vor dem Gericht ausgetragen werden.

Wo mehrere Menschen auf engem Raum zusammenleben, lässt sich ein gewisser Geräuschpegel nicht vermeiden. In einem gewissen Rahmen muss diese Geräuschkulisse auch akzeptiert werden. Denn eine geräuschlose Nutzung der eigenen vier Wände ist kaum möglich.

Hausordnung & Ruhestörung durch Musik

Unvermeidbarer Lärm und Geräusche des normalen Lebens sind hinzunehmen, dennoch:

Jeder hat das Recht, in seiner Wohnung ohne Beeinträchtigung durch störende Geräusche zu leben“

sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Aus diesem Grund sind Mieter und Nachbarn zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

Zum Schutz vor Lärm schreiben Vermieter in ihrer Hausordnung in der Regel bestimmte Ruhezeiten vor. Üblich sind die folgenden Ruhezeiten:

  • Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
  • Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen

Innerhalb dieser Zeiten sind Geräusche nur in Zimmerlautstärke erlaubt, weil Mieter während dieser Zeit ein besonderes Ruhebedürfnis haben.

Die Festlegung dieser Zeiten obliegt dem Vermieter. Gewöhnlich wird die Hausordnung bei Vertragsschluss überreicht und bildet sogar einen Bestandteil des Vertrags. Mieter, die die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten nicht einhalten, handeln vertragswidrig.

Vor allem während der Ruhezeiten darf der Nachbar keine laute Musik hören.
Vor allem während der Ruhezeiten darf der Nachbar keine laute Musik hören.

Doch auch außerhalb dieser Zeiten haben Mieter aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zwar darf jeder Fernseher, Stereoanlage und ähnliche Tongeräte grundsätzlich rund um die Uhr nutzen.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wann der Nachbar Musik hören darf. Allerdings muss er dabei immer die Zimmerlautstärke einhalten.

Das bedeutet, dass Geräusche aus Stereoanlage, Fernseher und ähnlichen Tonwiedergabegeräten beim Nachbarn nicht oder nur unwesentlich zu hören sein dürfen. Folglich stellte laute Musik vom Nachbarn auch tagsüber eine Ruhestörung dar.

Ob im Einzelfall die Zimmerlautstärke eingehalten wurde, richtet sich nach dem Empfinden eines vernünftigen Mitbewohners.

Laute Musik als Ruhestörung & Immissionsschutz

Auch die meisten Immissionsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer schützen vor diese Art von Lärm. Gewöhnlich enthalten diese Gesetze folgende Regelungen:

  • Schutz der Nachtruhe ab 22:00 Uhr
  • ganztägiger Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
  • Nutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten unter der Voraussetzung, dass dadurch Nachbarn und Anwohner nicht erheblich gestört werden

Partylärm und zu laute Musik

Immer wieder behaupten Mieter, sie hätten das Recht, einmal jährlich oder monatlich laut Party zu feiern. Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Allerdings entbehrt er jeder rechtlichen Grundlage. Auch bei Feiern und Partys müssen Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und ab 22:00 Uhr grundsätzlich die Nachtruhe einhalten.

Eine nächtliche Ruhestörung durch laute Musik während einer Party kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Eine nächtliche Ruhestörung durch laute Musik während einer Party kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte sogar ausdrücklich, dass es kein Recht gebe, die Nachtruhe einmal monatlich nicht beachten zu müssen.

Vielmehr rechtfertige die Störung der Nachtruhe während einer Party sogar die Verhängung eines Bußgeldes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.1990, Az. 5 Ss (OWi) 475/89 – (OWi) 197/ 89 I).

Die Ruhestörung des Nachbarn durch Musik während einer Party und andere damit einhergehende Lärmbelästigungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

In dem Fall, den das OLG Düsseldorf zu entscheiden hatte, verstieß der lärmende und feiernde Nachbar gegen die in § 9 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW) vorgeschriebene Nachtruhe.

Ruhestörung durch Schlagzeug

Eine Ruhestörung durch Schlagzeug liegt vor, wenn während der Ruhezeiten oder länger als 30 Minuten musiziert wird.
Eine Ruhestörung durch Schlagzeug liegt vor, wenn während der Ruhezeiten oder länger als 30 Minuten musiziert wird.

Auch Hobby-Musiker müssen Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und vor allem die Ruhezeiten einhalten. Das Landgericht München urteilte zum Thema Ruhestörung durch Schlagzeug wie folgt (LG München I, Urteil v. 13.11.2014, Az. 15 S 7629/13):

Grundsätzlich zähle das Musizieren zur Ausübung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses ist verfassungsrechtlich geschützt. Aus diesem Grund könne das Musizieren nicht vollkommen untersagt werden, auch dann nicht, wenn damit Ruhestörungen verbunden seien. Deswegen sei es auch über die Zimmerlautstärke hinaus sozial üblich und damit zulässig, wenn außerhalb der Ruhezeiten musiziert wird.

Auf der anderen Seite sei auch das Bedürfnis anderer Mieter nach Ruhe und Entspannung grundsätzlich geschützt.

Weil bei einem Schlagzeug aber die Zimmerlautstärke erheblich überschritten werde, müsse hier ein enger zeitlicher Rahmen gesteckt werden.

Musiker dürfen deswegen nur außerhalb der Ruhezeiten spielen und auch nur maximal 30 Minuten täglich.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2018 (Az.: VZR 143/17) neue Vorgaben definiert. So müssen sich Berufs- und Hobbymusiker grundsätzlich an die im jeweiligen Bundesland geltenden Mittags- und Nachtruhezeiten halten. Darüber hinaus definiert der BGH fürs Musizieren Richtwerte. Diese liegen an Werktagen bei zwei bis drei Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen bei einer bis zwei Stunden.

Nachbar hört laut Musik: Rechte des Mieters

Die unzumutbare Ruhestörung durch Nachbarn und deren Musik gilt als Mietmangel. Nachbarn können sich bei einer Lärmbelästigung an den Vermieter wenden und insbesondere folgende Rechte und Ansprüche gelten machen:

  • Mietminderung
  • Anspruch darauf, dass der Vermieter für die Beendigung der Lärmbelästigung sorgt
  • Der Mieter darf die Wohnung fristlos kündigen, wenn die starke Lärmbelästigung durch den Nachbarn die Gesundheit des Mieters bedroht, § 569 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Mieter, die gegen eine Lärmbelästigung vorgehen wollen, müssen diese in der Regel auch beweisen. Daher empfiehlt es sich, ein Lärmprotokoll zu führen. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

 

  • Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende des Lärms)
  • Beschreibung der Ruhestörung (Art, Beschreibung des Tons, z. B. schrill, heulend, Bass)
  • Lautstärke (Hörbarkeit in der Wohnung, Notwendigkeit, die Fenster zu schließen)
  • Auswirkungen des Lärms (z. B. Schlafstörungen, Aufwachen, Konzentrationsschwierigkeiten beim Lesen und Arbeiten)
  • Mögliche Zeugen

Der Verursacher der Lärmbelästigung hingegen muss mit einer Abmahnung durch den Vermieter und gegebenenfalls auch mit einer Kündigung rechnen.

Bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann Ihnen z. B. ein Anwalt für Mietrecht helfen.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska ist seit 2017 Mitglied der Redaktion von bussgeldkatalog.net. In ihren Textbeiträgen befasst sie sich vor allem mit Fragen des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts.

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Lärmbelästigung durch Musik und Bass
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Kommentare

  1. Martin sagt:

    Hallo,
    Ich wohne direkt über einem Restaurant. Seit 15.Mai dieses Jahres ist ihre Musik lauter geworden. Sie öffnen um 11 Uhr und schließen manchmal erst viel später nach Mitternacht. Tagsüber ist ihre Musik so laut, dass man sie in meiner Wohnung, in der Küche, im Flur und in meinem Wohnzimmer hören kann. Ich bin Lehrer und Künstler. Ich arbeite meistens von zu Hause aus. Wenn ich mich beschwere, stellen sie die Musik leiser, aber am nächsten Tag ist sie wieder laut. Der Restaurant Inhaber hat eine Isolierung angebracht, aber das hilft nicht. Es ist ein Altbau. Er sagt auch, dass sein Mitarbeiterinnen sagen, dass die Musik nicht laut ist. Die Mitarbeiterinnen sagen mir, ich muss die Musik tolerieren, weil ich über einen Restaurant wohne und die restaurant-Besucherinnen wollen Musik.
    Ich höre auch Musik. Mein Argument ist, wenn sie meine Musik nicht hören, warum sollte ich dann ihre hören. Ich habe mich bereits mit dem Amt und dem Eigentümer Deutsche Wohnen in Verbindung gesetzt. Beide teilten mir mit, dass der Restaurantbesitzer das getan hat, was gesetzlich vorgeschrieben ist. In der Straße, in der ich wohne, gibt es etwa 20 Restaurants und Cafés. Ihre Musik ist auf der Straße nicht zu hören. Die Musik aus dem Restaurant unter meiner Wohnung ist so laut, dass man sie noch 100 Meter weiter hören kann. Man kann das auch bei geschlossenem Fenster und Türen die Musik hören.

    Ich habe meinen Seelenfrieden verloren.

  2. WFY sagt:

    Hallo Laura und andere Leidgeplagte, man kann sich wehren. Ist halt aufwendig.
    1) Lärmprotokoll führen ggf Zeugen benennen
    2) Lärmschutzbeauftragten engagieren, der die Lautstärke
    3) Nei nach 22 h Polizei rufen
    4 ) Bei Gericht Unterlassungklage einreichen, Situation schildern
    5) kLagen auf Entschädigung bei Wiederholung, Aufwände in Rechnungs stellen
    Kriegt man recht, kann man das Urteil der Zivilklage umsetzen, in dem man sich am Vollstreckungsgericht aufgRund des Urteils einen Titel geben lässt und per Gerichtsvollzieher die Summen eintreiben lässt Viele Leute schreckt das ab, und die Krachmacher wissen das. Und solche wie VD glauben auch noch sie könnten in unbegrenzter Lautstärke Krach machen. Ich sag immer: willst du wohnen bleiben, dann musst du da durch oder zu ziehst aus, Wenn der Störer stur bleibt, erneut klagen. Ein Problem stellt dar, wenn der Störer Mieter und mittellos ist. Dann kann man sich an den Vermieter halten.

  3. Kevin sagt:

    I am a hobby musician. I play amplified guitar and soprano saxophone. I also produce music in a home studio. I adhere to the quiet times and have asked my neighbors if my volume bothers them. All have said no. I do not play loudly, even through the amp. It is not my style of music. I know I am louder than room noise level, but I keep my sessions short. I never play before 8AM or after 8PM. All quiet times are observed. I contacted the neighbor below me and asked if she could hear me? I told her I can hear her husbands dart throwing and it is quite loud in my bedroom when I try to sleep. She said she would inform him, therefore, nothing happened and the darts continue to fly. So, I really do not try to go out of my way for them. They did aske that I do not play before 11AM because they like to sleep in. This is because Friday through Sunday they drink and fight until 1 and 2 AM. It’s basically agreed on that you put up with me, I put with you. No other neighbors complain. It really does come down to respect and yes, some musicians are disrespectful and weaponize their instruments, and on the other hand, non musician neighbors can not have total silence. It’s all part of multi-family living.

  4. Yon sagt:

    Hallo Laura, ich habe dasselbe Problem. Alles ist ruhig, aber ein einziges Haus in der Nachbarschaft beschallt so ziemlich den ganzen Tag mein gesamtes Grundstück. Man kann das auch bei geschlossenem Fenster hören. Die Bauweise bringt eine unglückliche Schallübertragung. Ich kann unterm Dach oft bis abends nicht lüften, unerträglich bei den aktuellen Hitzesommern!
    Mich würde auch sehr interessieren, ob es nicht doch Mittel u. Wege gibt, sich zu wehren. Man fühlt sich so ausgeliefert u. hilflos, und wenn selbst Gespräch suchen zu keiner Einsicht führt …

  5. Laura sagt:

    Hallo,
    wie soll man sich verhalten, wenn ein Eigentümer eines Einfamilienhauses bewohnt und die ganze Nachbarschaft beschallt? Dem kann ja nicht gekündigt werden!

  6. Sarah sagt:

    Chillout Musihoeren ist verboten aber Kantenschneider bis 22 und ab 7 Uhr erlaubt ??

  7. Daniel sagt:

    Wer Nachbarn wie VD hat, braucht keine Feinde mehr. Der Junge hat Null Ahnung von gesetzlichen Regelungen und Urteilen.

  8. Simone sagt:

    Ich habe mit den lärmenden Nachbarn gesprochen und für den Vermieter ein Lärmprotokoll angelegt.Keine Änderung des Lärmpegels.Tag und bis in die Nacht.Ördnungsamt habe ich informiert,keine Reaktion.

  9. Krug sagt:

    In unserer Straße gibt es Menschen, die die Musik so laut aufdrehen, dass dadurch ein ganzes Wohnviertel beschallt wird. Es handelt sich aber nicht um eine angemeldete Veranstaltung. Wir können wir dagegen wehren?

  10. Olli sagt:

    Es gibt kein Recht auf Lärm – nur ein Recht auf Ruhe !

    – Lärmprotokoll führen und Vermieter auf beabsichtigte Mietminderung hinweisen. Miete um 20 Prozent kündigen

    – dem Vermieter mit Fristsetzung auf eine mögliche Mängelbeseitigungsklage „vorbereiten“

    – Polizei wird erst nach 01.00 Uhr tätig. Bis dahin Ordnungsamt anrufen. Diese müssen tätig werden und treten nach 22.00 mit Polizei gemeinsam bei Störer auf

    – alles mit Latstärkeregler muss Ruhe um die Uhr soweit gedämpft werden, dass sich kein Nachbar gestört fühlt

    – direkt mit dem Verursacher sprechen macht keinen Sinn. Die fühlen sich in ihrer krankhaften, egomanen Welt angegriffen und lediglich Rechtsmittel bringen diese zur Vernunft

    – zeitlich keine „Toleranzen“ einräumen. Bei einer roten Ampel ist auch sofortiges Handeln nötig und nicht erst Sekunden später…

  11. VD sagt:

    Was ein Quatsch. Außerhalb der Ruhezeiten darf Musik so laut gehört werden wie man will, ABER: Das gilt nur soweit es Regelungen im Mietvertrag zulassen und wenn es einen Wert von ca 80db nicht überschreitet. Zimmerlautstärke liegt bei etwa 30-40 db und ist schon je nach Hellhörigkeit der Nachbarschaft recht laut oder leise. Mal angenommen ihr zieht in eine laute Nachbarschaft und beschwert euch die ganze Zeit über Lärm – dann zieht um. Wenn ihr in eine leise Nachbarschaft zieht und da ist jemand, der ganze Zeit Lärm macht bis in die Ruhezeiten rein – dann muss der Störenfried sich dem Klangpegel der Nachbarschaft anpassen.

  12. Ina sagt:

    Hallo!
    Diese Seite ist sehr hilfreich – danke :-)!

    Aber meine Fragen sind noch:
    an wende ich mich, wenn der Mieter des Nachbarhauses an fast jeden Abend ab 18:00 /19:00 die Musik richtig laut aufdreht und es sich dann auf seinem Balkon gemütlich macht? Je nach Gemütslage ist das Genre ganz unterschiedlich: Heavy Metal, Punk, Balladen…meist halt Aggromusik – nur eben nie mein Geschmack!
    Ich höre meine eigene Musik (im Garten gegenüber des Balkons des Übeltäters in Mieteigentum) dann grundsätzlich gar nicht mehr. Wir hören halt nur auf Zimmerlautstärke Musik und sind dann immer direkt übertönt.
    Mehrfache Hinweise meinerseits werden meist nur kurz berücksichtigt (mit ziemlich primitiver Rückmeldung) und 1-2 Bier später wird es wieder lauter und am nächsten Abend fängt es wieder von vorne an….
    Ist da das Ordnungsamt oder die örtliche Polizei mit einer Anzeige gegen Ruhestörung zuständig?
    Wenn Musik immer mit Zimmerlautstärke gehört werden soll, dann ist das doch nicht erst ab 18:00 zur Nachtruhe Lärmbelästigung? Ich will einmal meinen Feierabend auf meiner Terrasse genießen können…
    Sollte ich ein Lärmprotokoll vor einer Anzeige schreiben?
    Den Vermieter dieses egoistischen Mitmenschen interessiert es übrigens leider gar nicht, der wohnt ja auch nicht hier.
    Vielen Dank für Rückmeldungen, ich wäre sehr dankbar!!

  13. Sabries sagt:

    Ich musste so lachen über die galoppierenden Pferde und das Sägewerk! Aber völlig richtig, die Dinge ins Absurde zu denken. Man muss sich nur mal vorstellen, alle Nachbarn hörten laut Musik, dann weiß der Produzent oder der Depressive nicht mehr, was er hört. Ein solches Verhalten ist rücksichtslos und egoistisch. Ich habe auch Probleme mit einem depressiven Nachbarn, der TV-GERÄT und Musik als Therapie nutzt, allerdings ergebnislos, sonst wäre er mittlerweile geheilt. Mir hat er zunächst einen Sound cancelling Kopfhörer empfohlen. Auf die Idee, selbst einen zu tragen, ist er nicht gekommen, fälschlerweise davon ausgehend, dass er das darf! Meiner Vermieterin gehe ich mächtig auf den Nerv und bin froh, im Mieterbund und Rechtsschutz versichert zu sein. Kann ich jedem nur empfehlen. Wenn er das nicht abstellt, leite ich weitere Schritte ein. Wäre er netter und verständnisvoller gewesen wäre, hätte ich mich durchaus darauf eingelassen, in gewissen Zeiträumen das zu dulden und hätte ihm sogar angeboten, ihm Bescheid zu sagen, wenn ich nicht zu Hause bin.

  14. M. G. sagt:

    Habe da leider auch seit Jahren Probleme. Da auch nicht die Executive hilft, werde ich da wohl andere Wege beschreiten müssen. Traurig, aber wahr. Irgendwann ist das Ende
    des Fahnenmastes erreicht….

  15. Nicki sagt:

    Hätte mal eine Frage, mit dem Nachbar haben wir bereits gesprochen, leider kein Erfolg, seine aussage „Ich darf das“
    Im Nachbar Haus spielen Sie vormittag ca.1,5-2 Std. und nachmittag 2-3 Std. Saxaphon und Flügelhorn mit Begleitton, hört sich wie ein Bass an. Da Sie im Garten in einer Garage spielen und Ihr Haus höher liegt wie mein Haus, höre ich es bei gekippten Fenster bis in mein Esszimmer und den hinteren Räumen, im Garten hab ich das Gefühl der sitzt neben mir und spielt. Muss ich das hinnehmen, kann mein Garten nicht mehr nutzen ohne sein gespiele und meine Fenster muß ich im Sommer zu lassen, so dass ich wenigstends im Haus meine Ruhe habe.

  16. Ben sagt:

    Ich ah e Musik aus einem Tonwiedergabegerät gehört (Stereoanlage) Der Bass war auch git zu hören. Nachbar hat sich beschwert.

    Zitat ‚beim Nachbarn nicht oder nur unwesentlich zu hören‘
    Wenn ich etwas leiser drehe und beim Nachbar umwesentlich was ankommt, ist alles gut? Natürlich Interpretationssache aber wenn das rascheln einer Maus im Laub lauter ist als der Bass ist es doch ok oder? Erst recht wenns nur für eine halbe Stunde ist.

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