Was besagt das Jugendschutz­gesetz bei Glücksspiel?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Jugenschutzgesetz: Glücksspiel verboten
Jugendschutzgesetz: Wann ist Glücksspiel erlaubt?
Jugendschutzgesetz: Wann ist Glücksspiel erlaubt?

Negative Einflüsse in der Öffentlichkeit oder in den Medien können das Wohl von Kindern und Jugendlichen nachhaltig schädigen. Aus diesem Grund müssen sie vor ebendiesen geschützt werden. Dies geschieht durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG), in dem neben den Vorschriften von Ausgehzeiten, Rauchen und Alkohol auch die gesetzlichen Regelungen für Glücksspiele festgehalten sind.

Junge Menschen haben oft den Wert von Geld noch nicht ganz verinnerlicht und verfügen gleichzeitig über eine höhere Risikobereitschaft als Erwachsene. Daher ist die Gefahr, spielsüchtig zu werden, bei Heranwachsenden um ein Vielfaches höher.

Doch wie ist der Umgang mit diesen Themen im Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel geregelt? Welche Möglichkeiten haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, um ihre Sprösslinge von Geldspielhallen oder Glücksspielautomaten fernzuhalten? Und welche Strafen sind möglich, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zum Jugendschutzgesetz finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Jugendschutz beim Glücksspiel

Ab wann ist Glücksspiel erlaubt?

Die Teilnahme am Glücksspiel ist gemäß Jugendschutz ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, auf Volksfesten und Jahrmärkten dürfen Kinder bzw. Jugendliche an Glücksspielen teilnehmen. Welche Vorschriften es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Welche Sanktionen drohen bei einer Missachtung vom Jugendschutz zum Glücksspiel?

Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Bußgelder drohen, wenn Sie gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Bußgeldtabelle Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel

Die Regelsätze für Bußgelder aus dem Jugendschutzgesetz unterscheiden sich teilweise je nach Bundesland. Wir haben diese Angaben für Sie zusammengefasst und klären Sie gleichzeitig auch über die Bußgelder gemäß Jugendschutzgesetz auf Bundesebene auf. Eigene Regelungen gelten für:
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

Alle Angaben finden Sie in diesem Dokument zum kostenlosen Download:

>>> Download: Bußgeldtabellen zum Jugendschutzgesetz

VerstoßRegel­satz für Gewerbe­treibendeRegel­satz für sons­tige Personen
Kindern die Anwesen­heit in Spiel­hallen oder Ähnlichem erlaubt2.500 €500 €
Jugend­lichen die Anwesen­heit in Spiel­hallen oder Ähn­lichem erlaubt2.000 €300 €
Kindern die Teil­nahme an Spielen mit Gewinn­möglich­keit erlaubt (ent­gegen den Aus­nahmen des § 6 Abs. 2)3.000 €500 €
Jugend­lichen die Teil­nahme an Spielen mit Gewinn­möglich­keit erlaubt (ent­gegen den Aus­nahmen des § 6 Abs. 2)2.000 €300 €

Die Bußgelder in dieser Tabelle dienen lediglich der Orientierung und stammen aus Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.

Jugendschutzgesetz: Wann ist Glücksspiel in einer Spielhalle erlaubt?

Auch im Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel wird zwischen Kindern und Jugendlichen differenziert.
Auch im Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel wird zwischen Kindern und Jugendlichen differenziert.

Im Jugendschutzgesetz wird zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Damit im Laufe dieses Ratgebers keine Missverständnisse aufkommen, ab welchem Alter junge Menschen noch als Kinder und wann als Jugendliche angesehen werden können, ist dies in § 1 JuSchG definiert:

„Im Sinne dieses Gesetzes

  1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
  2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.“

Dem Jugendschutzgesetz zufolge ist Glücksspiel für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren strengstens verboten. Es wird dabei zwischen verschiedenen Arten von Glücksspielen unterschieden:

  • Geldgewinnspielgeräte mit der Möglichkeit, zu gewinnen
  • Glücksspiele mit der Möglichkeit, zu gewinnen (Lotto, Poker, Sportwetten)
  • Spielgeräte mit der Möglichkeit, Spielwaren zu gewinnen

Neben dem Verbot der Nutzung dieser Glücksspiele sieht das Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel noch weitere Regelungen vor: Der Aufenthalt in einer Spielhalle ist heranwachsenden Menschen ebenfalls nicht gestattet:

„Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.“ (Quelle: § 6 JuSchG)

Selbst wenn sich diese in Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person befinden, lässt sich an diesem Verbot nicht rütteln. Es existiert jedoch eine Ausnahme, nach der Kinder und Jugendliche unter bestimmten Umständen doch an Glücksspielen in der Öffentlichkeit teilnehmen dürfen. Diese befindet sich in § 6 JuSchG:

„Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.“

Auch wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte ihren Sprösslingen eine Vollmacht ausstellen bzw. ihnen eine anderweitige Erlaubnis mitgeben, dürfen diese laut Jugendschutzgesetz kein Glücksspiel betreiben oder eine öffentliche Spielhalle aufsuchen. Spiele wie Bowling, Tischfußball, Brett- oder Kartenspiele werden im Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel jedoch nicht behandelt und dürfen daher von jungen Menschen ganz legal gespielt werden.

Welche Möglichkeiten haben Eltern?

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel werden hart bestraft. Kinder sollten ihre Freizeit daher lieber anders gestalten.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel werden hart bestraft. Kinder sollten ihre Freizeit daher lieber anders gestalten.

Einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge hat sich im Jahr 2013 jeder fünfte Jugendliche unter 18 Jahren an Glücksspielen versucht, obwohl das Jugendschutzgesetz gerade bei Glücksspiel harte Sanktionen vorsieht.

Oft sind sich Eltern gar nicht im Klaren, was ihre Kinder in ihrer Freizeit so treiben. Trotzdem tragen sie die Verantwortung für das Wohl und die positive Entwicklung ihrer Sprösslinge.

Um sich wirklich für den Jugendschutz einzusetzen, müssen Gewerbetreibende und Erziehungsberechtigte Hand in Hand zusammenarbeiten. Tipps für die Durchsetzung vom Jugendschutzgesetz bei Glücksspiel für Eltern oder sonstige erwachsene Personen könnten in etwa wie folgt aussehen:

  • Sorgen Sie dafür, dass Sie über das Jugendschutzgesetz bei Glücksspiel und Spielhallen stets bestens informiert sind. Je mehr Sie wissen, desto mehr können Sie sich in die Heranwachsenden hineinversetzen und Ihnen helfen.
  • Wenn Sie sehen, wie ein Kind oder Jugendlicher eine Spielhalle ohne Probleme betritt oder sich in einer Gaststätte an einem Spielautomaten amüsiert, sprechen Sie ihn direkt an und konfrontieren ihn mit dem gesetzlichen Verbot.
  • Mobiltelefone können in der heutigen Zeit auch bei jungen Menschen als ständige Begleiter angesehen werden. Da Glücksspiele auch auf diese Weise gespielt werden können, ist es nicht immer möglich, zu kontrollieren, ob das Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel eingehalten wird. Interessieren Sie sich jedoch generell dafür, was ihr Kind in seiner Freizeit so anstellt, kann das bereits helfen.
Die Vorschriften zum Jugendschutz im Internet finden sich nicht im Jugendschutzgesetz, sondern im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Wenn Sie sich an die dort festgehaltenen Regelungen halten und außerdem darauf achten, dass ihre Kinder keinen uneingeschränkten Zugriff auf das Internet bzw. Online-Glücksspiele haben, tragen Sie zumindest einen Teil zum Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel bei.

Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel missachtet?

Wenn sich Gewerbetreibende oder sonstige Personen nicht an das Jugendschutzgesetz in puncto Glücksspiel halten, können hohe Bußgelder die Konsequenz sein. Diese sollen bereits im Vorfeld eine abschreckende Wirkung auf die Betreiber von Spielhallen haben, damit diese sich mehr dafür einsetzen, dass das Gesetz auch eingehalten wird.

Wird Kindern beispielsweise der Aufenthalt in einer Spielhalle gestattet, muss der Betreiber mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Sonstige an der Sache beteiligte Personen bekommen ein Bußgeld von 500 Euro aufgebrummt.

Das Jugendschutzgesetz sieht bei Glücksspiel hohe Bußgelder vor.
Das Jugendschutzgesetz sieht bei Glücksspiel hohe Bußgelder vor.

Handelt es sich nicht um Kinder, sondern um Jugendliche, fallen die Strafen zwar ein wenig geringer aus, schmerzen jedoch mit Sicherheit trotzdem den Geldbeutel: 2.000 Euro werden hier für Gewerbetreibende und 300 Euro für sonstige Personen fällig.

Erlauben Gewerbetreibende Kindern oder Jugendlichen die Teilnahme an Spielen, bei denen die Möglichkeit eines Gewinns besteht, so ist bei Kindern ein Bußgeld von 3.000 Euro bzw. bei Jugendlichen ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro die Konsequenz. Sonstige Personen können bei Kindern mit 500 Euro und bei Jugendlichen mit einem Bußgeld von 300 Euro belangt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Ausnahme gemäß Jugendschutzgesetz zum Glücksspiel (§ 6 JuSchG) vorliegt.

Bei diesen Angaben handelt es sich lediglich um Regelsätze. In sehr schweren Fällen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro auf die Verantwortlichen zukommen. Ebenfalls nicht auszuschließen sind Freiheitsstrafen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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