Was besagt das Jugendschutz­gesetz zu Alkohol?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was sagt das Jugendschutzgesetz zu Alkohol?
Ab wann ist Alkohol erlaubt?
Ab wann ist Alkohol erlaubt?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Zweck, schädliche oder entwicklungsgefährdende Einflüsse durch die Medien oder in der Öffentlichkeit von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Unter anderem sind im JuSchuG Vorschriften zum Thema Jugendschutz und Alkohol festgehalten.

Dass Kinder keinen Alkohol konsumieren dürfen, ist kein Geheimnis. Bei Jugendlichen wird es jedoch schon etwas komplizierter, da diese ab einem bestimmten Alter zumindest Bier, Sekt und Wein zu sich nehmen dürfen.

Doch ist Alkohol wirklich erst ab 16 Jahren erlaubt? Macht es einen Unterschied, ob Alkohol von Kindern und Jugendlich in Anwesenheit ihrer Eltern konsumiert wird?

Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im folgenden Ratgeber. Außerdem wird thematisiert, welche Strafen Gewerbetreibende oder sonstige Personen zu fürchten haben, wenn Sie sich nicht an das Jugendschutzgesetz zum Thema Alkohol halten.

FAQ: Jugendschutz bei Alkohol

Wie werden Verstöße gegen den Jugendschutz bei Alkohol geahndet?

Die Bußgelder werden von den Bundesländer festgelegt. Hier können Sie sich die jeweiligen Bußgeldtabellen zum Jugendschutz herunterladen.

Ab wann darf Alkohol konsumiert werden?

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist laut Jugendschutz ab dem 16. Lebensjahr erlaubt.

Welchen Alkohol darf ich ab 16 kaufen?

Mit 16 Jahren dürfen Sie Wein, Sekt oder Bier kaufen. Hochprozentiger Alkohol ist bis zur Volljährigkeit tabu.

Bußgeldkatalog Jugendschutzgesetz bei Alkohol

Die Regelsätze für Bußgelder aus dem Jugendschutzgesetz unterscheiden sich teilweise je nach Bundesland. Wir haben diese Angaben für Sie zusammengefasst und klären Sie gleichzeitig auch über die Bußgelder gemäß Jugendschutzgesetz auf Bundesebene auf. Eigene Regelungen gelten für

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

Alle Angaben finden Sie in diesem Dokument zum kostenlosen Download:

>>> Download: Bußgeldtabellen zum Jugendschutzgesetz

VerstoßRegel­satz für Gewerbe­treibendeRegel­satz für sonstige Personen
Kindern in der Öffent­lichkeit, in Gast­stätten oder Verkaufs­stellen Brannt­wein, brannt­wein­haltige Getränke oder Lebens­mittel, die Brannt­wein in nicht geringer Menge enthalten, abgegeben oder ihnen den Konsum erlaubt3.000 €500 €
Jugend­lichen in der Öffent­lichkeit, in Gast­stätten oder Verkaufs­stellen Brannt­wein, brannt­wein­haltige Getränke oder Lebens­mittel, die Brannt­wein in nicht geringer Menge enthalten, abgegeben oder ihnen den Konsum erlaubt2.000 €300 €
Alko­holische Getränke in der Öffent­lichkeit in Auto­maten angeboten, ohne die Ausnahme­tatbestände des § 9 Abs. 3 S. 1 oder S. 2 beachtet zu haben1.500 €
Einen Werbe­film oder ein Werbe­programm für alko­holische Getränke vor 18 Uhr gezeigt1.000 €

Die Bußgelder in dieser Tabelle dienen lediglich der Orientierung und stammen aus Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.

Das Jugendschutzgesetz: Wer mit Alkohol in Berührung kommen darf

Alkohol: Ab wann gelten Kinder laut Gesetz als Jugendliche?
Alkohol: Ab wann gelten Kinder laut Gesetz als Jugendliche?

Es existieren diverse Vorschriften, wer Alkohol laut Jugendschutzgesetz kaufen bzw. konsumieren darf und wer nicht. Dabei gilt stets, dass zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden wird.

Aus diesem Grund muss zu Beginn definiert werden, wann junge Menschen noch als Kinder und wann als Jugendliche angesehen werden:

„Im Sinne dieses Gesetzes

  1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
  2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.“

Diese Definition lässt bereits vermuten, dass der Konsum bzw. Verkauf von Alkohol an eine Altersbeschränkung gebunden ist. Doch wie sieht diese Beschränkung genau aus?

Ab wann darf man Alkohol trinken?

Das Jugendschutzgesetz zum Thema Alkohol besagt, dass Alkohol bei Jugendlichen erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt ist. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn sich junge Menschen in Begleitung ihrer Eltern befinden. In einem solchen Fall dürfen sie auch mit 14 Jahren bereits Bier, Sekt oder Wein konsumieren.

Das Jugendschutzgesetz legt bei Alkohol ab 14 die Entscheidungsfreiheit sozusagen in die Hände der Eltern. Diese sollten jedoch in jedem Fall darauf achten, dass die Halbstarken es nicht übertreiben und dass sich der Konsum in einem angemessenen Rahmen bewegt.

Ab 16 Jahren dürfen die Jugendlichen übrigens auch ohne ihre Eltern trinken. Laut Jugendschutzgesetz darf zwar Alkohol konsumiert werden, jedoch ebenfalls nur Sekt, Wein oder Bier. Von hochprozentigen bzw. branntweinhaltigen Getränken sollten die Heranwachsenden immer noch die Finger lassen! Dazu zählen beispielsweise

  • Wodka
  • Schnaps
  • Likör
  • Whiskey
  • Rum
  • Alkopops
Alkohol: Auch ab 16 sind gewisse Arten noch verboten.
Alkohol: Auch ab 16 sind gewisse Arten noch verboten.

Es macht keinen Unterschied, wie hoch der Alkoholgehalt letztendlich ist. Vielmehr geht es darum, welche Art von Alkohol die jeweiligen Getränke beinhalten.

Auch in Anwesenheit der Eltern sind branntweinhaltige Getränke für Jugendliche verboten. Erst mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen sie laut Jugendschutzgesetz Alkohol in jeglicher Form zu sich nehmen.

Wichtig: Das Jugendschutzgesetz zum Thema Alkohol ist lediglich für den Umgang mit branntwein- oder alkoholhaltigen Getränken in der Öffentlichkeit gedacht. An Geburtstagen in der Familie, Hochzeiten oder sonstige Feiern im privaten Rahmen liegt die Verantwortung in den Händen der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Sie müssen dann darauf achten, dass Kinder und Jugendliche im besten Fall gar nicht erst in die Nähe von alkoholhaltigen Getränken kommen.

Ab wann darf man Alkohol kaufen?

Die Regelungen, welche das Jugendschutzgesetz bei Alkohol vorsieht, können ebenso auf die Abgabe der teilweise hochprozentigen Getränke angewandt werden. In § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchuG) heißt es dazu:

„In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
    weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“

Betreiber von Verkaufsstellen für Alkohol sowie Inhaber von Gaststätten oder ähnlichem stehen dementsprechend ebenso in der Pflicht, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht zu gefährden, indem sie einen Alkoholkonsum im Jugendalter unterstützen. Besonders dem exzessiven Alkoholkonsum („Komasaufen“) soll so entgegengewirkt werden.

Aus diesem Grund müssen und sollten im Zweifelsfall Alterskontrollen stattfinden. Was viele Jugendliche als nervig empfinden, dient in der Regel lediglich ihrem eigenen Wohl. Nach der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Führerscheins steht dem Verkauf von Alkohol nichts mehr im Weg.

Für Gewerbetreibende gilt: Die Bestimmungen aus dem Jugendschutzgesetz bei Alkohol müssen gut leserlich und sichtbar durch einen Aushang mitgeteilt werden. Es geht zudem nicht darum, dass die Heranwachsenden den Alkohol wirklich zu sich nehmen. Auch das bloße Überlassen von alkoholischen Getränken gilt als strafbar.

Seit 2004 muss außerdem laut dem „Alkopopsteuergesetz“ auf den alkoholhaltigen Süßgetränken folgender Hinweis angebracht sein:

„Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz.“

Wer den Alkoholkonsum für Jugendliche zulässt, wird hart bestraft.
Wer den Alkoholkonsum für Jugendliche zulässt, wird hart bestraft.

Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Altersbeschränkung für Alkohol nicht ausschließlich auf Getränke bezieht. Auch alkoholhaltige Pralinen, Eiscremesorten, Kuchen oder Joghurts fallen in diese Kategorie und dürfen in keinem Fall an Heranwachsende verkauft werden.

Eine Ausnahme kann lediglich dann gemacht werden, wenn die Menge an Alkohol in den besagten Lebensmitteln so gering ist, dass eine Schädigung ausgeschlossen werden kann.

Dürfen Kinder oder Jugendliche eigentlich Alkohol im Auftrag ihrer Eltern kaufen? An dieser Stelle sieht das Jugendschutzgesetz eine glasklare Antwort vor: Nein. Zudem sollten Eltern sich ihrer Fürsorgepflicht bewusst sein und die Heranwachsenden gar nicht erst darum bitten, Alkohol für sie zu besorgen.

Jugendschutzgesetz & Alkohol: Diese Strafen drohen bei Missachtung

Stellt die bei Alkohol festgesetzte Altersgrenze für Sie als Gewerbetreibenden eher eine bloße Orientierung dar und Sie verkaufen alkohol- oder branntweinhaltige Getränke an Kinder, dann kann ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro auf Sie zukommen.

Handelt es sich bei den möglichen Kunden um Jugendliche, so sinkt das mögliche Bußgeld auf einen Betrag von 2.000 Euro.

Sind andere Personen an der Aktion beteiligt, so müssen diese beim Alkoholverkauf an Kinder mit 500 Euro und bei Jugendlichen mit 300 Euro Bußgeld rechnen.

Bieten Sie als Gewerbetreibender alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit in Automaten frei zugänglich an, sodass es für Heranwachsende ein Leichtes wäre, sich daran zu bedienen, ist ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro die Konsequenz.

Beim Thema Alkohol und Jugendschutz stehen dementsprechend nicht nur die Eltern in der Pflicht, die jungen Menschen von negativen Einflüssen zu beschützen. Einen großen Teil übernehmen ebenfalls Betreiber von Verkaufsstellen für Alkohol. Beide Seiten sind dementsprechend voneinander abhängig und müssen zusammen an einem Strang ziehen. Nur so kann das Jugendschutzgesetz bei Alkohol konsequent eingehalten werden.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (72 Bewertungen, Durchschnitt: 4,01 von 5)
Was besagt das Jugendschutz­gesetz zu Alkohol?
Loading...

Kommentare

  1. Freese sagt:

    Guten Tag
    Mein Sohn (18 Jahre) hat einem ca. 14 bis 15 Jungen, geholfen an Alkohol zu kommen. Der Junge hat ihn gefragt, ob mein Sohn für ihn eine Flasche Springer Urvater ( 28%) kaufen kann. Der Junge hat ihm das Geld für den Alkohol gegeben, mein Sohn hat ihm die Flasche gekauft und gegeben.
    Das ist das erste mal passiert. Jetzt hat er Post vom Landkreis bekommen., Anhörung zum Bußgeldverfahren. Welch Strafe kann denn jetzt auf ihm zukommen. Soll er sich zu der Tat bekennen, die Aussage ist ja freiwillig. Es hat keiner gesehen, daß er ihm den Alkohol gegeben hat. Es gibt aber ein Handy Verlauf wo der junge ihn fragt, ob mein Sohn ihm Alkohol kaufen kann. Muß er jetzt ein Bußgeld zahlen?
    Ich würde mich freuen, wenn sie sich bei mir melden würden

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder