Handy am Steuer in den meisten Fällen verboten – Sprachfunktion schafft Abhilfe

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 29. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

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Weitere Ratgeber zu den Pflichten des Fahrzeugführers

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema „Fahrzeugführer und dessen Pflichten“:

Bußgeldrechner: Handy am Steuer

Bußgeldtabelle: Handy am Steuer verbotswidrig benutzt

TBNRTatbestandStra­fe (€)Punk­teFahr­verbot in Mo­natLohnt ein Einspruch?
123624Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se.1001Hier prüfen **
123625Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se und ge­fähr­deten da­durch An­dere.15021Hier prüfen **
123626Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se. Es kam zum Un­fall.20021Hier prüfen **

Bußgeldtabelle für weitere Handyverstöße und sonstige Pflichten von Fahrzeugführern nach § 23 StVO

TBNRTat­be­standBuß­geld (€)Punk­te
123100Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl Ihre Sicht be­ein­träch­tigt war.10
123106Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl Ihr Ge­hör durch Ge­räte be­ein­träch­tigt war.10
123112Sie führ­ten das nicht vor­schrifts­mä­ßige Fahr­zeug.25
123118Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl die La­dung/Be­set­zung nicht vor­schrifts­mä­ßig war.25
123119Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl die Ver­kehrs­sicher­heit durch die La­dung/Be­set­zung litt.25
123130Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl die vor­ge­schrie­ben­en Kenn­zeichen schlecht les­bar waren.5
123136Sie führ­ten das Fahr­zeug, des­sen Be­leuch­tungs­ein­rich­tung nicht vor­han­den/be­triebs­be­reit war.20
123137Sie führ­ten das Fahr­zeug, des­sen Be­leuch­tungs­ein­rich­tung nicht vor­han­den/be­triebs­be­reit war, und ge­fähr­de­ten da­durch An­dere.25
123138Sie führ­ten das Fahr­zeug, des­sen Be­leuch­tungs­ein­rich­tung nicht vor­han­den/be­triebs­be­reit war. Es kam zum Un­fall.35
123142Sie führ­ten einen An­hänger mit, des­sen Be­leuch­tungs­ein­rich­tung nicht vor­han­den/be­triebs­be­reit war.20
123143Sie führ­ten einen An­hänger mit, des­sen Be­leuch­tungs­ein­rich­tung nicht vor­han­den/be­triebs­bereit war, und ge­fährdeten da­durch An­dere.25
123144Sie führ­ten einen An­hänger mit, des­sen Be­leuch­tungs­ein­rich­tung nicht vor­han­den/be­triebs­bereit war. Es kam zum Un­fall.35
123600Sie führ­ten das nicht vor­schrifts­mä­ßi­ge Fahr­zeug, wo­durch die Ver­kehrs­sicher­heit we­sent­lich be­ein­träch­tigt war.801
123601Sie führ­ten das nicht vor­schrifts­mä­ßi­ge Fahr­zeug, wo­durch die Ver­kehrs­sicher­heit we­sent­lich be­ein­träch­tigt war. Es kam zum Un­fall.1201
123606Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl die La­dung nicht vor­schrifts­mä­ßig war, wo­durch die Ver­kehrs­sicher­heit litt.801
123607Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl die La­dung nicht vor­schrifts­mä­ßig war, wo­durch die Ver­kehrs­sicher­heit litt. Es kam zum Un­fall.1201
123612Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl die Be­set­zung nicht vor­schrifts­mä­ßig war, wo­durch die Ver­kehrs­sicher­heit we­sent­lich litt801
123613Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl die Be­set­zung nicht vor­schrifts­mä­ßig war, wo­durch die Ver­kehrs­sicher­heit we­sent­lich litt. Es kam zum Un­fall.1201
123172Sie be­nutz­ten als Rad­fah­rer ein elek­tro­ni­sches Ge­rät, das der Kom­muni­ka­tion, Infor­ma­tion oder Orga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se.55
123630Sie be­nutz­ten als Rad­fah­rer ein elek­tro­ni­sches Ge­rät, das der Kom­muni­ka­tion, Infor­ma­tion oder Orga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se und ge­fähr­deten da­durch An­dere.75
123631Sie be­nutz­ten als Rad­fah­rer ein elek­tro­ni­sches Ge­rät, das der Kom­muni­ka­tion, Infor­ma­tion oder Orga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se. Es kam zum Un­fall.100
123618Sie be­trieben als Füh­rer des Kraft­fahr­zeugs ver­bots­widrig ein tech­nisches Ge­rät, das da­für be­stimmt ist, Ver­kehrs­über­wachungs­maß­nah­men an­zuzei­gen/zu stör­en.751
123619Sie führ­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeugs ver­bots­widrig ein tech­nisches Ge­rät be­triebs­bereit mit, das da­für be­stimmt ist, Ver­kehrs­über­wachungs­maß­nah­men an­zuzei­gen/zu stö­ren.751
123620Sie verwen­deten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeugs ver­bots­widrig eine Gerätefunktion eines tech­nisches Ge­räts zur Anzeige/Störung von Ver­kehrs­über­wachungs­maß­nah­men.751
123166Sie zo­gen das Fahr­zeug nicht auf dem kür­zesten Weg aus dem Ver­kehr, ob­wohl unter­wegs die Ver­kehrs­sicher­heit we­sent­lich be­ein­trächti­gende Män­gel auf­getre­ten wa­ren.10
123000Sie häng­ten sich an ein fah­ren­des Fahr­zeug.5
123006Sie fuh­ren frei­hän­dig.5
123636Sie hat­ten beim Füh­ren des Kraft­fahr­zeuges das Ge­sicht ver­deckt oder ver­hüllt.60

Telefonieren am Steuer: Eine Strafe droht nicht immer

Ist das Handy am Steuer unter Umständen erlaubt?
Ist das Handy am Steuer unter Umständen erlaubt?

In Zeiten, in denen selbst Kinder bereits Smartphones besitzen, mag es einigen Autofahrern nicht besonders risikoreich erscheinen, einen kurzen Blick auf das Display zu wagen und dieses auf neue Nachrichten zu überprüfen. Unter Umständen ist die Verführung groß, auch noch zu antworten. Sprachmemos ermöglichen es, Nachrichten zu senden, für die das Smartphone lediglich einmal kurz angetippt werden muss. „Das bekomme ich hin“, denken sich Einige dann vermutlich. „Dauert doch nicht lange.“ Doch Unfälle können bereits entstehen, wenn Sie einige wenige Sekunden unaufmerksam sind.

Im Folgenden lesen Sie, unter welchen Bedingungen ein Telefon am Steuer genutzt werden darf, welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für ein Handy vorsieht, das Sie verbotswidrig verwendet haben und was passiert, wenn Sie mit dem Handy am Steuer geblitzt werden.

FAQ: Handy am Steuer

Drohen für das Telefonieren am Steuer Punkte in Flensburg?

Ja, nutzen Sie das Handy während der Fahrt, drohen laut Tatbestandskatalog 100 Euro Geldbuße sowie ein Punkt in Flensburg.

Was gilt für Fahranfänger?

Fahranfänger haben mit den gleichen Sanktionen zu rechnen. Daneben gilt die Handynutzung während der Fahrt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser geht in aller Regel mit der Anordnung eines Aufbauseminars sowie der verlängerten Probezeit einher.

Welches Bußgeld droht, wenn ich mit dem Handy in der Hand geblitzt werde?

In so einem Fall begehen Sie zwei Verstöße zur selben Zeit. Wie die Bußgeldstellen dies in der Praxis häufig sanktionieren, haben wir in diesem Beispiel für Sie veranschaulicht.

Video: Handy am Steuer

Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.
Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.

Wann die Handynutzung während der Fahrt verboten und wann erlaubt ist

Um klären zu können, wann genau für das Handy am Steuer ein Bußgeld verhängt werden kann, hilft ein Blick in den entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO). In § 23 Abs. 1a steht geschrieben:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Aus dem Abschnitt ergibt sich, dass das Handy am Steuer grundsätzlich zwar verboten, unter gewissen Bedingungen jedoch erlaubt ist. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie etwa über die Steuerung am Lenkrad einen Anruf entgegennehmen. Denn hierfür müssen Sie das Gerät, nicht aufnehmen und ein kurzer Blick auf das Display genügt in der Regel, um den Anruf als solchen zu erkennen.

Für das Handy am Steuer droht eine Strafe bzw. ein Bußgeld, wenn Sie dieses aufnehmen.
Für das Handy am Steuer droht eine Strafe bzw. ein Bußgeld, wenn Sie dieses aufnehmen.

Verboten hingegen ist es, eine Nachricht auf dem Handy zu tippen, während Sie fahren. Denn in so einer Situation reicht ein kurzer Blick nicht aus und Sie müssen das Handy dafür aufnehmen. Eine Alternative ist die Sprachsteuerung des Smartphones, über die Sie eine Nachricht diktieren können.

Das Telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr ist selbstredend nicht erlaubt. Sollten Sie dafür allerdings ein Headset verwenden, gestaltet sich die Lage wiederum anders. Denn das Handy am Steuer über ein Headset zu verwenden, ist nicht verboten.

Sie sind allerdings laut StVO dazu verpflichtet, sich im Straßenverkehr nicht zu stark ablenken zu lassen. Das gilt nicht nur für das Telefonieren während der Fahrt, sondern beispielsweise auch für das Musikhören – egal ob im Auto, auf dem Fahrrad oder als Fußgänger:

„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ (§ 23 Abs. 1 StVO)

Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit 10 Euro Verwarnungsgeld rechnen.

Darf ich mein Smartphone als Navigationsgerät benutzen?

Das Telefon am Steuer als Navi zu verwenden, bleibt u. U. sanktionsfrei.
Das Telefon am Steuer als Navi zu verwenden, bleibt u. U. sanktionsfrei.

Nun wissen Sie, dass das Handy am Steuer in vielen Fällen verboten ist. Wie aber verhält es sich, wenn Sie das Smartphone als Navigationsgerät verwenden? Schließlich verfügen moderne Autos auch über Bordcomputer, die während der Fahrt anzeigen, wie schnell Sie fahren, wie warm es im Auto ist und nicht zuletzt verfügen viele Modelle über ein eingebautes Navi. Dann kann es doch auch nicht verboten sein, die Kartenfunktion auf dem Smartphone während der Fahrt zu nutzen. Oder doch?

Wie in so vielen Fällen lautet die Antwort: Es kommt drauf an. Ein Handy, das am Steuer als Navi verwendet wird, ist dann erlaubt, wenn Sie dieses über die Sprachfunktion bedienen oder für die Nutzung ein kurzer Blick bzw. ein kurzes Tippen auf das Display ausreicht. Dafür befindet sich das Gerät im besten Fall in einer Halterung, die etwa an der Frontscheibe befestigt ist. So müssen Sie das Handy nicht aufnehmen und vermeiden Bußgelder.

Nicht erlaubt wäre es wiederum, das Handy am Steuer zu lange als Navi zu benutzen, indem Sie zum Beispiel in das Kartenmaterial hineinzoomen, das Gerät mehrmals antippen und die umliegenden Straßen genau ablesen. Hierfür müssten Sie für längere Zeit auf das Handy schauen, was eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde.

Welche Bußgelder drohen für einen Handyverstoß?

Das Handy darf am Steuer also nicht bzw. nur sehr kurz und nur unter den genannten Bedingungen verwendet werden. Welche Konsequenzen drohen Ihnen nun, wenn Sie Ihr Smartphone dennoch während der Fahrt verwenden? Der Bußgeldkatalog sieht 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg für einen Handyverstoß vor.

Wollen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid für die Handynutzung einlegen, haben Sie dafür zwei Wochen ab Erhalt des Bescheides Zeit. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dies für Sie übernehmen und Sie darüber aufklären, welche Erfolgsaussichten ein Einspruch hätte.

Geblitzt mit dem Handy in der Hand – Diese Sanktionen kommen auf Sie zu

Geblitzt mit dem Handy am Steuer? Die Punkte für zwei gleichzeitig begangene Verstöße werden nicht addiert.
Geblitzt mit dem Handy am Steuer? Die Punkte für zwei gleichzeitig begangene Verstöße werden nicht addiert.

Autofahrer erleben unter Umständen den Fall, dass sie das Handy am Steuer verwenden und dies von einem Blitzer dokumentiert wird. Dann kommt schnell die Frage auf, welche Sanktionen ihnen drohen. Wird nur der Handyverstoß geahndet oder nur die Geschwindigkeitsüberschreitung? Oder beide Verstöße? Werden die Punkte addiert?

Wenn Sie geblitzt werden mit dem Handy am Ohr, verhält es sich so, dass die Behörden in der Regel das höhere Bußgeld komplett und das niedrigere zur Hälfte verhängen. Die Flensburger Punkte werden nicht addiert. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:

  • Sie fahren außerorts mit einem PKW 125 km/h, obwohl nur 80 km/h erlaubt sind.
  • Sie werden von einem Blitzer erfasst, während Sie das Handy am Ohr halten.
  • 3 Prozent Toleranz werden bei einem Tempo von über 100 km/h von der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen.
  • Der Toleranzabzug entspricht demnach aufgerundet 4 km/h.
  • Die Geschwindigkeitsüberschreitung liegt also bei 41 km/h.
  • Laut Bußgeldtabelle fallen für diesen Verstoß 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot an.
  • Der Handyverstoß wird normalerweise mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt sanktioniert.
  • Das Bußgeld für das Handy am Steuer wird zur Hälfte zum Tempoverstoß hinzugerechnet, also 50 Euro.
Entscheidet sich die Bußgeldstelle dafür, den Verstoß mit dem höheren Bußgeld vollständig und die Zuwiderhandlung mit der niedrigeren Geldbuße zur Hälfte anzurechnen, fallen für die beiden Verstöße insgesamt 210 Euro Bußgeld (160 Euro + 50 Euro), zwei Punkte (für die Geschwindigkeitsüberschreitung) und ein Monat Fahrverbot an.

Das sollten Fahranfänger beachten

Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen womöglich zum Aufbauseminar.
Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen womöglich zum Aufbauseminar.

Führerscheinneulinge haben in vielen Fällen mit zusätzlichen Sanktionen zu rechnen, wenn sie die Regeln missachten. Das gilt auch beim Handyverstoß. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Probezeit in A-und B-Verstöße unterteilt. Je nachdem, welcher Kategorie ein Verstoß zuzuordnen ist, drohen verschiedene Sanktionen.

Das Handy am Steuer während der Probezeit zu nutzen, gilt als A-Verstoß. Dieser zieht in der Regel die Anordnung eines Aufbauseminars durch die Fahrerlaubnisbehörde nach sich, wenn es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelt. Absolvieren Sie das Aufbauseminar nicht in der vorgegebenen Frist, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem wird die Probezeit nach einem A-Verstoß von zwei auf vier Jahre verlängert. Dadurch kann der Fahranfänger für längere Zeit härtere Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten erhalten.

§ 23 StVO sieht nicht nur Bußgelder für die Missachtung des Handyverbots vor

Der Paragraph 23 StVO enthält viele andere Vorschriften, die bei Missachtung ebenfalls ein Gefahrenpotenzial bergen und Bußgelder für den Fahrzeugführer nach sich ziehen, so etwa das Fahren ohne die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen oder das Führen eines Fahrzeugs, während das Gehör beeinträchtigt ist. Hört der Fahrer im Auto zu laut Musik, verhindert dies, dass der Fahrzeugführer in der Lage ist, Schallzeichen oder Motorengeräusche anderer Fahrzeuge wahrzunehmen, wodurch sich das Risiko eines Unfalls erhöht.

Darüber hinaus ist die Konzentrationsfähigkeit bei lauten Geräuschen stark eingeschränkt. Das bedeutet, dass im Ernstfall die Reaktionsgeschwindigkeit langsamer ist, was eine weitere Gefahr für den Fahrzeugführer selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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