Was ist gefährliche Körperverletzung?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Wenn eine Körperverletzung angeklagt wird, ist es wichtig zwischen schwerer- und gefährlicher Körperverletzung zu unterscheiden. Die gefährliche Körperverletzung wird durch das zur Tat eingesetzte Mittel definiert. Was genau eine gefährliche Körperverletzung ausmacht und wie das Strafmaß ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Eine Körperverletzung kann sowohl physisch als auch psychisch erfolgen. Wichtiges Kriterium ist immer, dass das Opfer durch den Täter körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Eine Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Schon der Versuch ist strafbar.

Das Strafmaß hängt immer von der Schwere der Tat ab. So gibt es für die Körperverletzung verschiedene Tatbestände. In diesem Ratgeber soll es um die gefährliche Körperverletzung gehen. Erfahren Sie hier, was das Strafgesetzbuch (StGB) zum Thema gefährliche Körperverletzung vorschreibt, wie die Strafe für gefährliche Körperverletzung ausfällt und die Antwort auf die Frage „was ist gefährliche Körperverletzung eigentlich?“.

FAQ: Gefährliche Körperverletzung

Wann liegt eine gefährliche Körperverletzung (KV) vor?

Hier können Sie nachlesen, welche Merkmale erfüllt werden müssen, damit es sich um eine gefährliche Körperverletzung handelt.

Welches Strafmaß ist bei der gefährlichen Körperverletzung angesetzt?

Eine gefährliche Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Begründet gefährliche Körperverletzung einen Anspruch auf Schermzensgeld?

Ja. Wurden Sie das Opfer einen gefährlichen Körperverletzung, haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Definition gefährliche Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung, die Definition laut StGB § 224:

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Eine gefährliche Körperverletzung kann durch eine Waffe verübt werden.
Eine gefährliche Körperverletzung kann durch eine Waffe verübt werden.

Zunächst sollen die einzelnen Arten der gefährlichen Körperverletzung genauer erläutert werden:

  • Gift oder anderen gesundheitsschädliche Stoffe: Als Gift werden organische oder anorganische Stoffe bezeichnet, die durch chemische Wirkung die Gesundheit beeinträchtigen können (zum Beispiel Arsen oder Strychnin). Gesundheitsschädliche Stoffe können mechanisch (Glassplitter im Essen) oder thermisch wirken. Auch Viren kommen in Frage.
  • Waffe oder gefährliches Werkzeug: Als gefährliche Werkzeuge gelten alle Gegenstände, die nach der konkreten Art ihrer Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Ein konkretes Beispiel dafür ist eineWaffe. Allerdings kann auch ein festes Schuhwerk als gefährlicher Gegenstand gewertet werden, wenn der Täter das Opfer mit Tritten auf den Kopf schädigt. Selbst ein Hund kann, wenn er entsprechend abgerichtet ist, ein gefährliches Werkzeug darstellen.
  • Hinterlistiger Überfall: Hinterlist setzt voraus, dass die Tat im Vorfeld geplantwurde. Der Täter hat seine Absichten versteckt und hat dadurch dem Opfer die Möglichkeit zur Verteidigung genommen bzw. stark eingeschränkt. Die Hinterlist kann durch Auflauern, Anschleichen oder Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit erfolgen. Ein bloßer Überraschungsangriff von hinten genügt nicht, um eine Hinterlist nachzuweisen.
  • Gemeinschaftlich: Wie der Name schon sagt, wird die gefährliche Körperverletzung gemeinschaftlich von mindestens zwei Personen ausgeführt. Dadurch wird das Opfer in seinen Abwehrmöglichkeiten eingeschränkt, da sich eine Überzahl für die Täter ergibt.
  • Das Leben gefährdende Behandlung: Dieser Fall liegt vor, wenn die Körperverletzung geeignet ist, um das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen. Ein Beispiel wäre, wenn ein Träger des HI-Virus ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer anderen Person hat. Eine Infektion des Opfers könnte zu einem späteren Ausbruch der Krankheit „AIDS“ führen und würde somit das Leben des Opfers in Gefahr bringen.

Gefährliche Körperverletzung – diese Strafe erwartet den Täter

Für eine gefährliche Körperverletzung ist die Strafe meist mit einem Gefängnisaufenthalt verbunden.
Für eine gefährliche Körperverletzung ist die Strafe meist mit einem Gefängnisaufenthalt verbunden.

Laut StGB beträgt das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ein minder schwerer Fall durch gefährliche Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Die Strafe bei gefährlicher Körperverletzung hängt von der Schwere des Delikts bzw. der Schädigung des Opfers ab.

Der Freiheitsstrafe für gefährliche Körperverletzung durch eine Geldstrafe zu umgehen ist allerdings nicht möglich. Eine Geldstrafe bei gefährlicher Körperverletzung kann allerdings zivilrechtlich in Form von Schmerzensgeld eingeklagt werden.

Die Strafe für gefährliche Körperverletzung kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn ein minder schwerer Fall besteht. Eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ist nicht zwingend notwendig. Es handelt sich um ein sogenanntes Offizialdelikt, also um eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss.

Gefährliche Körperverletzung nach Jugendstrafrecht: Das Jugendgerichtsgesetz definiert in § 1, wer Jugendlicher ist:

Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

Personen dieser Altersgruppen werden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Strafen fallen in der Regel deutlich geringer aus als im StGB vorgesehen. Die Strafrahmen des Strafrechts gelten im Jugendgerichtsgesetz nicht.

Gefährliche Körperverletzung – Schmerzensgeld vom Täter?

Für gefährliche Körperverletzung sieht das Strafmaß keine Geldstrafe vor. Allerdings hat der Geschädigte die Möglichkeit, den Täter zivilrechtlich auf Schmerzensgeld zu verklagen. Laut § 823 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist Schadensersatzpflichtig, „[wer] vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“. Diese Voraussetzungen sind bei einer gefährlichen Körperverletzung gegeben.

Schmerzensgeld für gefährliche Körperverletzung soll einen Ausgleich und eine Genugtuung für den erlittenen Schaden darstellen. Um einen Anspruch geltend zu machen, ist es wichtig, die Verletzungen von einem Arzt detailliert dokumentieren zu lassen. Die Höhe der Entschädigungszahlung errechnet sich durch folgende Faktoren:

  • Schmerzintensität: Hierbei sind die Art der Schmerzen und die Dauer der Schmerzeinwirkung relevant. Da Schmerz ein subjektives Empfinden ist, muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Eine pauschale Aussage über die Schmerzintensität kann nicht getroffen werden. Weiterhin ist wichtig, inwiefern die Schmerzen zu einer Arbeitsunfähigkeit führen und wie lange diese andauert.
  • Eingriffsintensität: Für diesen Punkt ist von Bedeutung, ob das Opfer operiert werden muss, um dessen Gesundheit wiederherzustellen. Reicht eine nicht operative Versorgung nicht aus, so erhöht sich bei einer notwendigen Operation auch das Schmerzensgeld, welches dem Geschädigten zusteht.
  • Folgeschäden: Weiterhin wird der Anspruch auf Schmerzensgeld gesteigert, wenn Folgeschäden auftreten oder diese zu erwarten sind. Dazu zählen sowohl physische als auch psychische Schäden, wobei der Nachweis einer psychischen Schädigung in der Praxis oft schwierig ist.

Von all diesen Faktoren hängt letztendlich die Höhe des Schmerzensgeldes ab. In vielen Fällen streben die Richter an, beide Parteien zu einer außergerichtlichen Einigung – einem Vergleich – zu bewegen. Einigen sich beide Seiten nicht auf eine Summe, legt der Richter den Betrag des Schmerzensgeldes fest. Dazu kann er eine Schmerzensgeldtabelle zu Rate ziehen. Generell handelt es sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung.

Versuchte gefährliche Körperverletzung

Versuchte gefährliche Körperverletzung ist strafbar. Der Versuch kann als mildernder Umstand gewertet werden.
Versuchte gefährliche Körperverletzung ist strafbar. Der Versuch kann als mildernder Umstand gewertet werden.

Eine versuchte gefährliche Körperverletzunghat dasselbe Strafmaß wie eine gefährliche Körperverletzung, wobei der Versuch als mildernder Umstand gewertet werden kann. Jedoch muss genau zwischen Versuch und tatsächlich vollendeter Tat unterschieden werden.

Der Versuch, eine Straftat zu begehen, beginnt erst dann, wenn der Täter unmittelbar zur Verwirklichung seiner Tat ansetzt. Die reine Planung einer Tat wird noch nicht als Versuch gewertet. Von einem Versuch kann nur dann gesprochen werden, wenn die Tat nicht vollendet wurde. Versuchte gefährliche Körperverletzung zieht eine Strafe nach sich. Ein Beispiel soll zur Verdeutlichung dienen:

Jemand der mit dem HI-Virus infiziert ist und von dieser Infektion weiß, begeht eine gefährliche Körperverletzung, wenn er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer anderen Person hat. Kommt es zu einer tatsächlichen Infektion, ist der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“erfüllt.

Infiziert sich die andere Person allerdings nicht, so ist von versuchter gefährlicher Körperverletzung auszugehen. Die Strafe fällt dann entsprechend geringer aus.

Fahrlässige gefährliche Körperverletzung

Neben der versuchten gefährlichen Körperverletzung, kann eine gefährliche Körperverletzung auch aus Fahrlässigkeit resultieren. Fahrlässigkeit ist im Prinzip das Gegenteil von Vorsatz. Wer fahrlässig handelt, begeht zwar eine Pflichtverletzung, hat aber nicht die Absicht, einen anderen dadurch zu schädigen.

Um eine Fahrlässigkeit zu belegen, müssen folgende Punkte überprüft werden:

  • Eine Körperverletzung muss stattgefunden haben.
  • Ein fahrlässiges Verhalten (eine Pflichtverletzung) muss zu dieser Körperverletzung geführt haben.
  • Ein Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schädigung muss bestehen. Die Verletzung muss also Resultat der Pflichtverletzung sein.
  • Die Vorhersehbarkeit der Körperverletzung muss überprüft werden. Hier stellt sich die Frage, ob die Pflichtverletzung nicht offensichtlich zu einer Körperverletzung führen konnte.
  • Eine mögliche Vermeidung der fahrlässigen Körperverletzung muss geprüft werden.

Besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der Körperverletzung, so kann von einer Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Die Mindeststrafe für die gefährliche Körperverletzung, die aus Fahrlässigkeit resultiert, ist dann entsprechend geringer.

Schwere gefährliche Körperverletzung:Eine schwere gefährliche Körperverletzung gibt es im Sinne des StGB nicht. Es handelt sich entweder um eine gefährliche oder eben eine schwere Körperverletzung. Für eine schwere Körperverletzung müssen Folgeschädenbeim Opfer festgestellt werden.

Wurden diese Folgeschäden durch eine der Methoden der gefährlichen Körperverletzung ausgelöst, ist trotzdem von schwerer Körperverletzung auszugehen, da hier das Strafmaß deutlich höher angesetzt und die Schädigung des Opfers ausschlaggebend ist.

Gefährliche Körperverletzung – Ein Schema

Gefährliche Körperverletzung kann gemeinschaftlich begangen werden.
Gefährliche Körperverletzung kann gemeinschaftlich begangen werden.

Um ein Delikt zu überprüfen und es rechtlich einzuordnen, existieren verschiedene Schemata. So auch für die gefährliche Körperverletzung. Es wird überprüft:

  • Der Tatbestand: Hier muss zunächst überprüft werden, ob tatsächlich eine Körperverletzung vorliegt. Dazu muss eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung des Opfers nachgewiesen werden.
  • Die Voraussetzung für eine gefährliche Körperverletzung: Gefährliche Körperverletzung kann laut StGB, wie vorhin beschrieben, auf fünf verschiedene Arten verübt werden. Ist eine Art zur Ausübung der Tat genutzt worden, ist von einer gefährlichen Körperverletzung auszugehen.
  • Die Rechtswidrigkeit: An dieser Stelle wird geprüft, welche Rechtsgüter verletzt wurden bzw. welche Paragraphen bei einer Anklage zum Einsatz kommen.
  • Die Schuld: Hier geht es darum, die Schuldfähigkeit und das Ausmaß der Schuld zu bestimmen. Ist ein Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig, so kann er nicht in vollem Maße bestraft werden. Außerdem ist zu prüfen, ob die Tat aus einer Fahrlässigkeit resultierte oder unter Vorsatz begangen wurde.

Mit diesem Schema können sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger die Tat einordnen und eine entsprechende Anklage bzw. Verteidigungsstrategie ausarbeiten.

Gefährliche Körperverletzung: verschiedene Urteile im Überblick

Gefährliche Körperverletzung ruft unterschiedliche Urteile hervor. Jede Tat und die Umstände sind verschieden, sodass es sich bei einem Urteil immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Im Folgenden sollen einzelne Tatbestände aufgezeigt und hinsichtlich einer gefährlichen Körperverletzung überprüft werden.

Würgen als gefährliche Körperverletzung?

Würgen kann eine gefährliche Körperverletzung darstellen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) kommt es in einem Urteil über gefährliche Körperverletzung, allerdings auf die Dauer und die Intensität des Würgens an. Ein leichtes Würgen wäre keine gefährliche Körperverletzung. Ein schweres Würgen über einen längeren Zeitraum kann allerdings als„das Leben gefährdende Behandlung“ angesehen werden und begründet somit eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.

Kopfstoß als gefährliche Körperverletzung?

Für gefährliche Körperverletzung werden verschiedene Urteile gesprochen. Sie hängen immer von der Schwere des Delikts ab.
Für gefährliche Körperverletzung werden verschiedene Urteile gesprochen. Sie hängen immer von der Schwere des Delikts ab.

Auch ein Kopfstoß kann als „das Leben gefährdende Behandlung“ ausgelegt werden. Wenn der Täter wuchtig den Kopf des Opfers gegen eine Wand rammt, kann diese Handlung potenziell eine Lebensgefahr für das Opfer darstellen. Auch hier sind Dauer und Intensität zu berücksichtigen.

Kopfnuss als gefährliche Körperverletzung?

Mit der Faust auf den Kopf eines Opfers einzuschlagen, kann auch eine „das Leben gefährdende Behandlung“ darstellen. Durch die Gewalteinwirkung auf den Kopf kann es zu einer Hirnblutung kommen, in Folge derer das Leben des Opfers bedroht würde. Dauer und Intensität müssen bei der Urteilsbildung berücksichtigt werden.

Verjährung für gefährliche Körperverletzung und Wiederholungstäter

Eine Verjährung schließt die Ahndung einer Tat nach der Verjährungsfrist aus. Wird nach diesem Zeitraum eine Anzeige für gefährliche Körperverletzung gestellt, kann der Täter rechtlich nicht mehr belangt werden. Für eine gefährliche Körperverletzung, bei der die Höchststrafe bei zehn Jahren steht, gilt laut StGB eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat. Sie kann aber durch viele Faktoren unterbrochen werden, sodass eine pauschale Aussage über den tatsächlichen Beginn der Verjährung nicht getroffen werden kann. Unterbrechungen können zum Beispiel der Haftbefehl, die Erhebung einer öffentlichen Klage oder auch die erste Vernehmung des Täters sein.

Wiederholungstäter und ErsttäterWer wiederholt eine Körperverletzung begeht, kann für gefährliche Körperverletzung keine Mindeststrafe erhalten. Die Wiederholung einer Tat wirkt sich immer erhöhend auf die Strafe aus.

Für gefährliche Körperverletzung ist die Strafe als Ersttäter in der Regel milder. Wer eine gefährliche Körperverletzung ohne Vorstrafen begeht, wird in der Regel nicht mit der Höchststrafe belangt.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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Kommentare

  1. Ladur sagt:

    Wer weis was kriegt man in Deutschland für ausgedprochene drohung einen mit messer erstechen?
    Danke

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