FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

FSK im Jugendschutz
Die FSK fördert den Jugendschutz in Bezug auf Filme, Serien und Videoclips.
Die FSK fördert den Jugendschutz in Bezug auf Filme, Serien und Videoclips.

Die Faszination, die das Medium Kino ausübt, ist von besonderer Natur. Doch Sie kann Menschen verschiedenster Altersgruppen und Interessen vor einer Leinwand vereinen und für eine festgelegte Zeit unterhalten.

Denn dabei können Zuschauer die Probleme des Alltags vergessen und in eine andere Welt eintauchen. Doch nicht jeder Film ist auch für Kinder geeignet.

So ist es die Aufgabe der FSK, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH, Filme, Serien und Videos mit Altersbeschränkungen zu versehen. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen umfassenden Überblick zur FSK, ihrer Bedeutung und zu den Aufgaben des Unternehmens. Besondere Beachtung finden dabei die unterschiedlichen Altersfreigaben, welche die FSK für Kinofilme, DVDs, Blu-ray Discs und andere Trägermedien festlegt. Nicht zuletzt werden auch kritische Stimmen zur FSK besprochen.

FAQ: FSK

Was bedeutet FSK?

Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Dabei handelt es sich um eine Institution des Jugendmedienschutzes.

Was tut die FSK?

Medien, die als Film präsentiert werden, unterliegen in Deutschland klaren Richtlinien. Dazu gehört auch die Altersbeschränkungen für Filme, die von Prüfungskommissionen der FSK festgelegt werden und sich an der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen orientieren.

Welche Altersklassen werden unterschieden?

Informationen zu den verschiedenen Altersfreigaben finden Sie hier.

Was ist die FSK: Eine Definition

Bei der FSK handelt es sich um eine Institution, die sich dem Jugendmedienschutz bei Filmen verschrieben hat. So sagt die Behörde selbst von sich, dass die Hauptaufgabe der Mitarbeiter in den „freiwillige[n] Altersprüfungen von Filmen und anderen Trägermedien“ besteht. Das betrifft nicht nur brandaktuelle Filme im Kino, auch digitale sowie analoge Formate werden geprüft. So kommt keine DVD oder Blu-ray ohne offizielle Freigabe in den Handel.

Die FSK-Datenbank bietet hierzu aufschlussreiche Statistiken: So kam es allein im Jahr 2016 zur Prüfung von insgesamt 619.484 Minuten Filmmaterial. Dabei wurden 10.614 Freigaben erteilt, wobei „freigegeben ab 12 Jahren“ das meist verteilte Prüfsiegel gewesen ist.

Was bedeutet die FSK für die Gesellschaft?

Das Jugendschutzgesetz stützt die FSK in ihren Entscheidungen.
Das Jugendschutzgesetz stützt die FSK in ihren Entscheidungen.

Generell wird die Jugendschutzwirkung, welche die von der Institution vergebenen Prüfetiketten besitzen, innerhalb der Bevölkerung akzeptiert.

Viele verbinden damit eine pädagogische Empfehlung, die ernst zu nehmen ist und auf einer ästhetischen und kompetenten Bewertung basiert. Gehen Familien ins Kino, achten diese folglich oft auf die vorgegebenen Altersvorgaben.

Das liegt mitunter daran, dass sich die Prüfkomissionen aus Bürgern aus allen Gesellschaftsbereichen zusammensetzen. Dabei erhalten nicht nur Eltern durch die Altersempfehlungen Richtlinien, an denen sie sich orientieren können. Die vergebenen Altersbeschränkungen sorgen darüber hinaus dafür, dass sich die gesamte Gesellschaft innerhalb Deutschlands kontinuierlich mit dem Thema Jugendschutz auseinandersetzt.

Dabei sollte darauf geachtet werden, nicht FSK und USK miteinander zu verwechseln. Bei letzter Institution handelt es sich um die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, bei der nicht Filme sondern Videospiele im Sinne des Jugendmedienschutzes beurteilt und mit Prüfetiketten versehen werden.

Grundsätze und Strukturen der FSK

Die Altersfreigabeprüfungen, die durch die Gremien der FSK durchgeführt werden basieren unter anderem auf dem Jugendschutzgesetz (JuSCHG) und den eigens festgelegten Grundsätzen. Letztere sind auf der Internetseite der Behörde frei einsehbar und klären mitunter, was es heißt, innerhalb der FSK tätig zu sein. Besonders interessant sind dabei die folgenden Aspekte:

  • Befangenheit: Voreingenommenheit spielt eine wichtige Rolle in den Grundsätzen der FSK. So steht geschrieben, dass Mitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit aus einem Prüfungsausschuss ausgeschlossen werden können. Wird eine solche Ablehnung als begründet erklärt, wird die fehlende Person durch die Hinzuziehung eines anderen Mitglieds ersetzt. Ein Fall von Befangenheit kann beispielsweise dann vorliegen, wenn jemand eine Filmreihe so sehr mag, dass er den neuesten Ableger nicht objektiv bewerten kann.
  • Vertraulichkeit: Sämtliche Mitglieder der Prüfungsausschüsse als auch die Protokollführer sind nach geltenden FSK-Richtlinien zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Es dürfen keine Informationen nach außen gelangen, die die Stimmabgabe, das Abstimmungsverhältnis oder die Beratung des Gremiums betreffen.
Datenbank der FSK: Eine Liste aller eingestuften Medien kann online abgerufen werden.
Datenbank der FSK: Eine Liste aller eingestuften Medien kann online abgerufen werden.

Es zeigt sich, dass innerhalb der Prüfbehörde klare, aber auch transparente Strukturen dafür sorgen sollen, dass objektive Bewertungen bei Medien vorgenommen werden. Auf diese Weise wird der Jugendschutz innerhalb der Kinolandschaft aktiv gefördert und die Entwicklung der noch wachsenden Filmfans unterstützt. Innerhalb Deutschlands haben sich die Vertreter aller 16 Bundesländer in einer Ländervereinbarung dazu bereit erklärt, die Entscheidungen der FSK zu akzeptieren und zu übernehmen.

Dadurch erhalten diese eine Gesetzeskraft, die im gesamten Land befolgt werden muss. Darüber hinaus beeinflussen die obersten Landesjugendschutzbehörden die Gremien der FSK, indem Sie selbst Sachverständige ernennen, die in den Prüfungsverfahren tätig sind.

Die Kontrollbehörde beschränkt sich nicht ausschließlich nur auf filmische Inhalte. Es werden auch Informations- und Serviceleistungen unter dem Namen FSK.online geboten, welche den jugendfreundlichen Umgang mit Medien im Internet fördern sollen. Jedoch kann die FSK Webseitenbetreibern wie Facebook nicht direkt etwas vorschreiben. Hier gilt in Deutschland der der Jugendmedien-Staatsvertrag, an den sich die einzelnen Seitenbesitzer halten müssen.

Das Prüfverfahren der FSK und dessen Kriterien

Soll ein filmisches Werk eine FSK-Freigabe erhalten, muss es mindestens ein Prüfverfahren durchlaufen. Dabei bestimmt die Art des Prüfungsobjekts, welches Verfahren Anwendung findet. Geht es beispielsweise um einen Dokumentationsfilm, ein Konzert, ein Musikvideo oder eine TV-Serie, die tagsüber ausgestrahlt wurde und folglich als Blu-ray- oder DVD-Box veröffentlicht werden soll, kommt es zum sogenannten Vereinfachten Verfahren.

Entscheidungen der FSK sind als Gesetz zu betrachten. Dem haben alle Bundesländer zugestimmt.
Entscheidungen der FSK sind als Gesetz zu betrachten. Dem haben alle Bundesländer zugestimmt.

Dieses wird von einer einzigen Person durchgeführt, nämlich dem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden. Dabei wird eine FSK-Freigabe festgelegt, der jedoch innerhalb der Institution widersprochen werden kann.

Kommt es zum Widerspruch, befasst sich der in der festgelegten Hierarchie nächsthöhere Ausschuss mit dem betreffenden Werk und vergibt abermals eine Freigabe.

Erst wenn diese offiziell akzeptiert wird, kommt es zur Altersfreigabe nach § 14 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Andere Ausschüsse der ersten Instanz werden im Folgenden aufgeführt.

  • Der 3er-Arbeitsausschuss: Diese Arbeitsgruppe befasst sich unter anderem mit Spielfilmen unter 60 Minuten Laufzeit, TV-Serien auf DVD bzw. Blu-ray, die im Nachtprogramm liefen, Trailern, Werbefilmen und Filmen aus der DDR.
  • Der 5er-Arbeitsausschuss: Alle Spielfilme, die länger als 60 Minuten laufen, werden vom größten Ausschuss in erster Instanz überprüft und bewertet.

Neben den genannten Ausschüssen gibt es noch den Hauptausschuss in zweiter Instanz und den Appellationsausschuss in dritter Instanz. Erster wird angerufen, wenn gegen eine Entscheidung des 5er-Arbeitsausschusses Berufung eingelegt wird. Dann befasst sich der aus sieben Personen bestehende Hauptausschuss erneut mit dem Filmobjekt, geführt von einem Prüfer, der von der Film- und Videowirtschaft benannt wird.

Sollte der Fall eintreten, dass eine überstimmte Minderheit auch gegen das Urteil des Hauptausschusses Berufung einlegt, wird der Appellationsausschuss angerufen. Initiatoren können hier die Obersten Landesjugendbehörden sein oder auch Verbände der Film- und Videowirtschaft. Eine Entscheidung, die durch diesen Ausschuss in dritter Instanz gefällt wird, gilt als abschließend. Ein erneuter Einspruch ist nicht möglich.

Jeder, der Publikationen zur FSK-Prüfung einreicht, muss Kosten bedenken, die dabei entstehen. Denn die Institution veranlasst die Vergabe der Prüfetiketten nicht ohne Bezahlung. Aktuell (Stand: Januar 2017) ist beispielsweise mit 10,21 € pro Minute Laufzeit bei einem Film oder Video zu rechnen. Längere Spielzeiten fordern hohe Pauschalkosten. Ab 25 Minuten müssen 416,50 € bezahlt werden, ab 90 Minuten 653,00 €. Soll auch eine Freigabe für die Nutzung im Internet erteilt werden, erhöht sich die Rechnung um weitere 30,00 €.

Die FSK-Altersfreigabe: Welcher Film erhält welches Siegel?

Die FSK-Freigabe wird auch für DVDs und und andere Trägermedien erteilt.
Die FSK-Freigabe wird auch für DVDs und und andere Trägermedien erteilt.

Die Vergabe der Altersbeschränkungen soll den Jugendschutz in Deutschland bewahren. Entsprechend orientiert sich diese an der Medienkompetenz, welche den Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Alters­gruppen zugesprochen wird. Verschiedene Faktoren eines Films werden bei der Bewertungen mit einbezogen.

Dazu zählen mitunter die Handlung, die Dialoge, die Abbildung der Charaktere, die Bildsprache und die Darstellung von spezifischen Aspekten wie Gewalt und Sexualität. Die FSK bezieht sogar Musik in ihre Wertung mit ein. Wirkt diese bedrohlich? Sorgt sie für Entspannung? Mit Fragen dieser Art befassen sich die Prüfer. Kinderfreundliche Publikationen erhalten dabei folgende Etiketten:

  • FSK ab 0 freigegeben: Positive Helden prägen hier das Bild in episodisch aufgebauten Werken, in denen sich Spannung und Entspannung abwechseln. Humor sorgt dafür, dass spannende und beängstigende Szenen an Wirkung verlieren. Zudem liegt ein Happy End vor. In diese Kategorie fallen auch Erwachsenenfilme und Dokumentationen, die keine Beeinträchtigungen auslösen.
  • FSK ab 6 freigegeben: Das Genreangebot reicht hier von Kinder- und Tierfilmen bis zu Märchen und Fantasyfilmen. Spannung ist erlaubt, das Werk sollte aber in einem positiven Schluss enden. Es muss zudem eine klare Einteilung der Figuren in Gut und Böse vorliegen. Temporeiche und schnelle Schnitte sind darüber hinaus erlaubt.
  • FSK ab 12 freigegeben: Konfliktsituationen ergeben sich durch den Lauf der Geschichte. Schnelle und düstere Szenen kommen vor, die positiven Charaktere dominieren jedoch gegen über den antisozialen Figuren. Heldenfiguren werben hier nicht mit destruktiven Handlungen.

Beim Siegel „FSK ab 16 freigegeben“ handelt es sich der Meinung der Prüfer nach nicht mehr um Medien, die sich Kinder im Kino oder zu Hause ansehen sollten. Diese Werke haben einen größeren Spielraum, wenn es um die Darstellung von Gewalt und Sexualität geht. Doch auch hier gibt es Grenzen: Gewalt darf nicht als einziges Mittel für eine Konflikt­lösung dargestellt werden. Sexualität darf nicht spekulativ oder anreißerisch inszeniert sein. Auch dürfen weder Selbstjustiz verherrlicht noch extreme Gewaltspitzen gezeigt werden.

Bewertet die FSK einen Film, bedenkt Sie dabei die Medienkompetenz von Heranwachsenden.
Bewertet die FSK einen Film, bedenkt Sie dabei die Medienkompetenz von Heranwachsenden.

Die Kennzeichnung „FSK ab 18 freigegeben“ wird vergeben, wenn ein Werk gewalttätige Helden besitzt und die Darstellung von Sex und Gewalt drastischer abläuft.

Doch auch hier gibt es Grenzen, die bei Überschreitung zur Indizierung führen können: Zu den Gewalthandlungen müssen Distanzierungs­möglichkeiten geboten werden. Sexuelle Aspekte hingegen sollten in jedem Fall zum Kontext des Spielfilms passen.

Schon gewusst? Die Kennzeichnung „FSK ab 12 freigegeben“ kann laut § 11 Absatz 2 JuSchG durch die sogenannte Parental-Guidance-Regelung (PG) erweitert werden. Das bedeutet, dass auch mindestens sechs Jahre alte Kinder filmische Werke dieser Klasse sehen dürfen, wenn sie von einer „personensorgeberechtigten Person“ begleitet werden. Das können beispielsweise die Eltern sein.

Andere Altersbeschränkungen als die oben genannten gibt es aktuell nicht. Siegel wie „FSK 8“ oder „FSK 13“ sind also nicht existent. Das gilt auch für die Kennzeichnung „FSK 21“. Diese ist unnötig, seitdem das Erwachsenenalter 1950 in der DDR und 1975 in der BRD von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt wurde.

Kritik an den FSK-Prüfungen

Trotz der positiven Grundmotivation stehen die FSK und die von den Prüfern vergebenen Altersbeschränkungen dauerhaft in der Kritik. Das liegt unter anderem daran, dass die Prüfung von der Behörde zwar als „freiwillig“ beschrieben wird, es de facto aber kein Film ohne Kennzeichnung in den Handel schafft. Demnach liegt eher eine freiwillige Pflicht vor, der sich unterworfen werden muss. Weiterhin wird oft kritisiert, dass die FSK, die auf eine lange Geschichte zurückblicken kann, nach veralteten Kriterien Filme einstuft.

Durch die Freiwillige Selbstkontrolle erhalten Eltern Vorgaben, an die sie sich halten müssen.
Durch die Freiwillige Selbstkontrolle erhalten Eltern Vorgaben, an die sie sich halten müssen.

Deshalb werden immer wieder Forderungen laut, dass die Verantwortlichen sich doch bitte an der Medienkompetenz der heutigen Jugend orientieren sollen. Doch auch der umgekehrte Fall kam schon bei einigen Werken vor:

Filme mit ernsten Themen wurden mit einem für den Kontext vergleichsweise niedrigen Mindestalter zugelassen. Entsprechend kam es nach Protesten auch schon einige Male zu Neubewertungen.

Auch in Bezug auf die Größe der FSK-Logos gibt es seit 2010 viel Kritik. Die vorher eher kleinen Kennzeichnungen wurden damals deutlich vergrößert und verdecken seitdem einen signifikanten Teil des Covers des jeweiligen Trägermediums. Einige Produkthersteller bieten deshalb schon Wendecover an, wodurch die Verdeckung nach dem Kauf eines Films aufgehoben werden kann.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Bruno sagt:

    Die FSK halte ich für eine arbeitsscheue kriminelle Behörde. Beispiel; Der Film „muss man sich gleich scheiden lassen?“ wird ab 16 empfohlen. Der Film „Am Fluss der Irokesen“, wo mehrfach Geschlechtsverkehr gezeigt wird, wo einem kleinen Jungen die Kehle durchschnitten wird (das ist kein Schreibfehler) und einem Priester schön langsam ein Finger abgeschnitten wird, der ist sage und schreibe ab 12 Jahren zugelassen. Ich habe das angezeigt,, denn ich wollte den Film mit meiner Enkelin 12 und meinem Enkel 13 ansehen. Kann sich jemand den Schock der beiden vorstellen? Niemand sollte sich nach der FSK richten, wenn es um das Wohl von Kindern geht. Was sie dort machen, meine Herren, ist in meinen Augen kriminell!!!

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