Aktueller Bußgeldrechner 2024: Alle Bußgelder auf einen Klick

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Mögliche Bußgelder können Sie online mit unserem Bußgeldrechner vorab prüfen.

Aktueller Bußgeldrechner 2024

Der neue Bußgeldkatalog als Rechner

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist schnell begangen. Egal ob Ihre Geschwindigkeit zu hoch war, Sie über eine rote Ampel gefahren sind oder einfach vergessen haben, Ihr Auto pünktlich zum TÜV zu bringen: Im Straßenverkehr hierzulande werden Bußgelder für zahlreiche Verstöße verhängt. Oftmals kommen auch noch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot hinzu.

Wählen Sie aus dem nachfolgenden Bußgeldrechner ganz einfach den gewünschten Verkehrsverstoß aus und lassen sich das mögliche Bußgeld per Mausklick ausrechnen.

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: Wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung und weitere Regeln des Verkehrsrechts hält, muss mit Konsequenzen rechnen.

Mögliche Bußgelder können Sie online mit unserem Bußgeldrechner vorab prüfen.
Mögliche Bußgelder können Sie online mit unserem Bußgeldrechner vorab prüfen.

Denn nur wer gewillt ist, vorsichtig am Straßenverkehrs teilzunehmen und für den gegenseitige Rücksichtnahme kein Fremdwort ist, kann dazu beitragen, die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr maßgeblich zu erhöhen.

Und weniger Unfälle bedeuten letzten Endes auch weniger Blechschäden, Verletzte oder gar Todesopfer auf den Straßen. Der aktuelle Strafenkatalog soll deshalb Betroffene animieren, über ihr Fehlverhalten nachzudenken, indem er unterschiedlich hohe Sanktionen vorgibt – je nach Schwere der Tat.

Nachfolgend erfahren Sie das Wichtigste rund um das Thema „Bußgeldrechner“, welche Strafen er gemäß aktuellem Bußgeldkatalog beinhaltet, warum diese so hoch ausfallen und vieles mehr. Lesen Sie selbst, warum ein Bußgeld- und Punktekatalog so wichtig ist.

FAQ: Bußgeldrechner

Ist der Bußgeldrechner kostenlos?

Ja, mit unserem Bußgeldrechner können Sie sich vollkommen kostenlos berechnen lassen, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen. Nutzen Sie den aktuellen Bußgeldrechner gleich hier!

Welche Verstöße sind im Bußgeldrechner enthalten?

Neben Ordnungswidrigkeiten beim Abbiegen, auf der Autobahn oder beim Überholen können Sie den Bußgeldrechner ebenfalls bei den Themen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß oder Halten und Parken konsultieren.

Ermittelt der Bußgeldrechner ausschließlich Bußgelder?

Nein, neben der möglichen Höhe des Bußgeldes teilt Ihnen der Bußgeldrechner außerdem mit, wie viele Punkte in Flensburg drohen und ob möglicherweise ein Fahrverbot auf Sie zukommt.

Sie möchten nicht auf den Bußgeldbescheid warten? Unser Rechner kann im Vorfeld helfen.
Sie möchten nicht auf den Bußgeldbescheid warten? Unser Rechner kann im Vorfeld helfen.

Verwarnungsgeld als Vorbote für die Berechnung von Bußgeld

Bei kleineren Ordnungswidrigkeiten kann es sein, dass der Verkehrssünder zunächst kein Bußgeld gemäß den Strafenkatalog für Verkehr verhängt bekommt, sondern lediglich ein Verwarngeld zahlen muss.

Wie hoch dieses ist, hält ebenso der Bußgeldkatalog sowie der Bußgeldrechner fest. Oftmals findet dieses Entgegenkommen bei geringfügigen Parkverstößen Anwendung und liegt zumeist bei etwa 15 bis 20 Euro. Wie hoch dieses für die exakten Verstöße ist, kann sowohl dem Bußgeldkatalog, dem erteilten Strafzettel oder dem Rechner entnommen werden.

Unter einem Verwarnungsgeld sind jene Geldbußen zu verstehen, die unter 60 Euro liegen. Einem Betroffenen ein Bußgeld zu berechnen bzw. aufzuerlegen, beginnt demnach erst ab einem Geldbetrag von über 60 Euro. Erst dann wird auch ein Bußgeldverfahren eröffnet.

In den meisten Situationen sprechen viele Betroffene dennoch immer von einem Bußgeld.

Schwerere Verstöße können auch Punkte zur Folge haben

Zum Beispiel ist ein Bußgeldrechner zum Thema Autobahn inkludiert.
Zum Beispiel ist ein Bußgeldrechner zum Thema Autobahn inkludiert.

Zwar wird sich jeder Autofahrer über ein hohes Bußgeld ärgern, aber wesentlich schlimmer wird es, wenn zudem noch Punkte in Flensburg verhängt werden. Denn wer acht Punkte gesammelt hat, verliert letztlich seine Fahrerlaubnis.

Zu solchen Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen beispielsweise Rotlichtverstöße. Gemäß aktuellem Bußgeldkatalog und dem Rechner für Verkehrsverstöße fällt hierfür nämlich nicht nur ein Bußgeld von 90 Euro, sondern ebenso ein Punkt an.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind es sogar 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Je nachdem, ob dabei jemand gefährdet wurde oder es gar zu einem Unfall kam, erhöhen sich die Sanktionen.

Aber auch für das Handy am Steuer ist sowohl eine Geldbuße von 60 Euro als auch einen Punkt in Flensburg vorgesehen.

Weitere Ordnungswidrigkeiten, die Punkte nach sich ziehen, sind zum Beispiel die folgenden:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h
  • Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
  • Drogen am Steuer
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Parken vor bzw. in Feuerwehrzufahren und damit die Einsatzkräfte behindert

Mit dem Bußgeldrechner online im Vorfeld die Geldbuße berechnen

Zur Geldbuße, die der Rechner anzeigt, kommen zumeist noch Gebühren.
Zur Geldbuße, die der Rechner anzeigt, kommen zumeist noch Gebühren.

Wer bereits erahnt, dass bald ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten landen wird, muss nicht abwarten, bis der Bescheid da ist, um die möglichen Sanktionen zu kennen.

Die Bußgeldrechner für LKW, Alkohol, Drogen, PKW oder Rotlichtverstöße sind nur einige Beispiele, die der obige Rechner beinhaltet.

Mit einer ungefähren vorherigen Abstandsmessung kann ein Bußgeld durch eine Berechnung mit dem obigen Tool ebenso vorgenommen werden. Es stellt also unter anderem auch für einen Abstandsverstoß einen Rechner dar.

Jedoch kann die zuständige Behörde in einigen Fällen im eigenen Ermessen für den individuellen Fall entscheiden. So kann es sein, dass die Konsequenzen beispielsweise bei Wiederholungstätern etwas höher ausfallen, weil die Behörde hier möglicherweise von dem Tatbestand der Beharrlichkeit ausgeht.

Vor allem für Berufstätige, die tagtäglich auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann eine Abfrage mit dem Bußgeldrechner im Vorfeld Klarheit bringen. Betroffene können auf diese Weise besser einschätzen, was ihnen droht und ob es eventuell zum vorübergehenden Entzug des Führerscheins oder zum Fahrerlaubnisentzug kommt.

Welche Verstöße beinhaltet der Bußgeldrechner?

Doch welche Verstöße können Sie nun genau mit dem Bußgeldrechner nachprüfen? Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller möglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche unser Rechner umfasst:

Der „Knöllchen-Rechner“ zeigt auch Halte- und Parkverstöße an.
Der „Knöllchen-Rechner“ zeigt auch Halte- und Parkverstöße an.
  • Abbiegen: ohne ordnungsgemäßes Einordnen, ohne Rücksicht auf Gegenverkehr oder Fußgänger, ohne die Fahrtrichtung anzuzeigen, nicht voreinander links abgebogen
  • Abstand: innerhalb oder außerhalb der Probezeit, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Alkohol am Steuer: einmalig oder wiederholt, als Fahranfänger, mit Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Autobahn: rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Halten, Parken, Fahren auf dem Seitenstreifen, Ein- bzw. Ausfahren an verbotenen Stellen, Mittlegasse bei Stau blockiert, beim Auffahren Vorfahrt missachtet, als Fußgänger auf der Autobahn
  • Fahrzeug: mit abgefahrenen Reifen gefahren, Anhänger in mangelhaften Zustand, ohne Winterreifen bei Schnee bzw. Glätte oder mit unzulässiger Mischbereifung gefahren, verkehrsunsicheres Kfz betrieben, Fahrzeug besitzt keine Betriebserlaubnis oder einen defekten Auspuff.
  • Geschwindigkeit: in der Probezeit, innerorts oder außerorts, als Pkw oder Lkw, mit oder ohne Abzug der Toleranz
  • Halten und Parken: an engen oder unübersichtlichen Stellen, scharfen Kurven, auf der Autobahn, am Fußgängerüberweg, an Bahnübergängen, auf dem Geh- oder Radweg, an Feuerwehrzufahrten, in zweiter Reihe, auf Sperrflächen, auf dem Schwerbehindertenparkplatz, ohne Berechtigung in der Pannenbucht, Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge blockiert,
  • Handy am Steuer: Telefonieren am Steuer eines Fahrzeugs
  • Polizeikontrolle: Führer- bzw. Fahrzeugschein nicht mitgeführt, Warndreieck oder Verbandskasten nicht mitgeführt, Missachtung von Verkehrsweisungen, Blockierung von Einsatzfahrzeugen, Haltegebot der Polizei nicht befolgt
  • Rote Ampel: einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Sicherung: Fahren ohne Sicherheitsgurt, ein oder mehrere Kinder nicht angeschnallt, mit vereisten Scheiben gefahren, Fahren mit Kopfhörern
  • TÜV / Hauptuntersuchung: zwei bis vier, vier bis acht oder mehr Monate überzogen
  • Überholen: innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung, Seitenabstand nicht eingehalten, Geschwindigkeit erhöht, nicht wesentlich schneller gewesen, auf der rechten Spur oder am Fußgängerüberweg überholt, Verkehrszeichen nicht beachtet, unklare Verkehrslage, Überholverbot, beim Einordnen Verkehr behindert
  • Überladung: als Fahrer oder Halter, mit dem Pkw oder Lkw
  • Unfall: Kfz oder Verkehr nicht gesichert, Fahrerfluch nach § 142 StGB begangen, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Vorfahrt: Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet, an Haltelinie nicht gehalten, Rotlicht missachtet
Sie möchten nicht auf den Bußgeldbescheid warten? Unser Rechner kann im Vorfeld helfen.
Sie möchten nicht auf den Bußgeldbescheid warten? Unser Rechner kann im Vorfeld helfen.

Letzten Endes spielen viele Faktoren bei Verkehrsverstößen eine Rolle. Besonders Fahranfängern drohen hierbei oft wesentlich mehr Strafen.

Zu den möglichen Strafen, die Ihnen der Bußgeldrechner angibt, kommen in der Regel noch Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren der zuständigen Behörde.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Deak sagt:

    Lieber Empfänger. Ich würde mich gerne bei Ihnen erkundigen. Ich wollte auf die Autobahn fahren. Die Sicht war schlecht und es war dunkel. Auf der rechten Spur der Autobahn fuhr ein LKW, der mir mit seiner Lichthupe ein Zeichen gab. Ich vertraute auf das Signal, beschleunigte, fand eine Lücke und fuhr auf die rechte Spur. Dann traf etwas das Heck des Autos und ich drehte das Auto. Unfall passiert. Später, als ich im Krankenhaus lag, erfuhr ich, dass auch ein Kleinbus in den Unfall verwickelt war. Ich habe diesen Kleinbus nicht gesehen, ich weiß nicht, woher er kam. Ich möchte hinzufügen, dass ich in den fast 30 Jahren, in denen ich Auto fahre, noch nie einen Unfall hatte und auch nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss gestanden habe. Was kann ich erwarten? Dank im Voraus. Deak

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