So läuft beim Bußgeldbescheid die Verjährung ab

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mögliche Rettung: Verjährung beim Bußgeld

Bei einem Bußgeldbescheid ist die Verjährung genau festgelegt.
Bei einem Bußgeldbescheid ist die Verjährung genau festgelegt.

Bei allen Arten von Gesetzesverstößen sind Verjährungsfristen festgelegt. Diese kommen vor allem dann zum Tragen, wenn die jeweilige Behörde oder Institution es versäumt, den Täter ausfindig zu machen und zu bestrafen. Auch ein Bußgeldbescheid unterliegt einer Verjährung.

Doch ab wann verjährt ein Bußgeldbescheid? Kann eine Unterbrechung der Verjährung stattfinden? Gibt es Ausnahmen? Und wie sind ausländische Bußgeldbescheide diesbezüglich geregelt? Die Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Verjährung beim Bußgeldbescheid

Wann kommt es bei einem Bußgeldbescheid zur Verjährung?

Ein Bußgeldbescheid gilt in der Regel nach drei Monaten als verjährt. In diesem Fall müssen Sie das veranschlagte Bußgeld nicht zahlen.

Kann die Verjährung vom Bußgeldbescheid unterbrochen werden?

Ja, wenn Sie beispielsweise im Vorfeld einen Anhörungsbogen erhalten haben, unterbricht dies die Verjährungsfrist und sie beginnt von vorn. Die zuständige Behörde hat dann abermals drei Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid zu versenden.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ein am mich adressierter Bußgeldbescheid bereits verjährt ist?

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, der bereits verjährt ist, sollten Sie mit dieser Begründung Einspruch dagegen einlegen.

Video: Verjährung beim Bußgeldbescheid

Im Video: Erfahren Sie Wichtiges zur Verjährung beim Bußgeldbescheid.
Im Video: Erfahren Sie Wichtiges zur Verjährung beim Bußgeldbescheid.

Der Zeitpunkt der Verjährung beim Bußgeldbescheid

Jeden Tag werden im deutschen Straßenverkehr zahlreiche Ordnungswidrigkeiten begangen. In vielen dieser Fälle eröffnen die zuständigen Behörden ein Bußgeldverfahren. Der Bescheid wird im Normalfall über den Postweg versandt. Lässt dieser einmal auf sich warten, hofft manch ein Verkehrsteilnehmer schon darauf, dass für seinen Bußgeldbescheid die Verjährung in greifbare Nähe rückt und so keine Geldbuße mehr gezahlt werden muss.

Die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid tritt für gewöhnlich drei Monate nach Rechtskraft der Entscheidung ein. In einem Bußgeldverfahren kann die Verjährung jedoch durch Versand bestimmter Dokumente auf maximal sechs Monate erweitert werden.

Im Falle der Verjährung beim Bußgeld herrscht oft Unwissenheit über den Begriff der Rechtskraft. Vom Moment der Zustellung des Bescheids an beginnt eine 14-Tage-Frist, innerhalb derer Sie einen Einspruch einlegen können. Erst wenn dieser Zeitraum verstrichen ist, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig.

Die Verjährung beim Bußgeld unterbrechen

Werden bestimmte Unterlagen zugestellt, kann die Frist für die Verjährung beim Bußgeld, wie schon erwähnt, verlängert werden. Die nachfolgend genannten Varianten üben dabei den größten Einfluss auf die Verjährungsfristen aus.

Wann verjährt ein Strafzettel? Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, gelten die üblichen Fristen.
Wann verjährt ein Strafzettel? Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, gelten die üblichen Verjährungsfristen.
  • Der Bußgeldbescheid wird versandt: Im klassischen Fall beginnt mit der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid die Verjährung. Vom Tatzeitpunkt an hat die zuständige Behörde drei Monate Zeit, den Bescheid zu verschicken, bevor dieser frühzeitig verjährt.
  • Der Anhörungsbogen wird versandt: Die Verjährungsfristen zu einem Bußgeld werden unterbrochen, wenn ein Anhörungsbogen versandt wird. Darin kann sich der Adressat zum Tathergang äußern. Schon beim Eintreffen des Anhörungsbogens findet die Unterbrechung statt und es dauert fortan weitere drei Monate, bis die Tat nach dem Gesetz verjährt ist.
Wird ein Zeugenfragebogen verschickt, beeinflusst das nicht die Verjährung bei einem Bußgeld. In diesem Moment ist der Täter noch nicht bekannt und kann deshalb nicht gezielt angeschrieben werden. Folglich bleiben die vorhandenen Fristen unberührt.

Ausnahmen im Verkehr

Nicht jeder Gesetzesverstoß im Straßenverkehr zieht ein Bußgeldverfahren mit den genannten Fristen nach sich. Dies lässt sich an zwei typischen Beispielen demonstrieren:

  • Die Strafzettel-Verjährung beim Falschparken: Da ein Knöllchen direkt an der Windschutzscheibe angebracht werden kann und so keine umfangreichen Ermittlungen nötig sind, wird in einem solchen Fall oft kein Verfahren eröffnet. Erst wenn innerhalb von 14 Tagen keine Bezahlung erfolgt, geht die Behörde diesen Weg. Damit gilt dann auch wieder eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese Verjährung für Strafzettel gilt auch für solche, die für andere Verstöße ausgestellt werden.
  • Alkohol am Steuer: Ob Sie mit Alkohol oder sonstigen Drogen im Körper am Steuer erwischt werden, spielt keine Rolle. In einem solchen Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor – eine Straftat wurde begangen, die im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich zieht. Entsprechend gilt auch die Verjährungsfrist von drei Monaten nicht mehr.
Wie sieht die Bußgeldbescheid-Verjährung im Ausland aus? Jedes Land besitzt hierzu eigene Vorschriften. Werden Sie beispielsweise geblitzt und erhalten einen Bescheid aus Italien, tritt die Verjährung 360 Tage nach Ausstellung in Kraft.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Kati sagt:

    Wir haben mit dem Auto in der Stadt falschgeparkt. (Im Krafträder Bereich)
    & bekommen jetzt ein Schreiben, dass wir eine Leerfahrt für einen Abschleppwagen zahlen müssen.
    Wir sind vorher weg gefahren und haben daher den apschlepper nie gesehen!
    Das ganze war am 01.07.2020, also etwa ein Jahr her, muss ich das ganze noch zahlen?

    Ich kann mich noch dazu äußern, bevor ein Gebührenbescheis erlassen wird..

  2. Karin sagt:

    2012 waren wir im Urlaub in Kroatien und besichtigten die Stadt Dubrovnik.
    2015 kam ein Vollstreckungsbeschluß wegen falsch parken,den wir ignorierten auf Anraten eines Rechtsanwaltes,da kein Verfahren in Deutschland eingeleitet wurde. Wir haben niemals eine Mahnung oder ähnliches in den 3 Jahren erhalten. Jetzt, 2021 kommt ein rechtskräftig vollstreckter Rechtstitel . Wie soll ich damit umgehen?

  3. Claudia sagt:

    Hallo, folgender Sachverhalt: Wir haben im Urlaub am 15.11.2017 (!) in Sassnitz ein Ticket für das Übertreten der Parkzeit bekommen das am 19.12 des gleichen Jahres zugestellt und auch bezahlt wurde.Jetzt (15.8.2020)bekamen wir einen Brief unseres Landkreises,der im Rahmen der Amtshilfe ein Zwangsvollstreckung erfahren deswegen einleiten will. Hat die Verjährungsfrist schon gegriffen oder muss ich nachweisen, das die Strafe bereits bezahlt wurde? Danke

  4. Lars W. sagt:

    Hallo,
    ich habe ein ähnliches Problem, nur mit der Fa. Park&Control.
    Was bedeutet „Beim Parken auf einem Privatparkplatz greift in der Regel das Vertragsrecht“? Welches Vertragsrecht ist gemeint und was bedeutet in diesem Zusammenhang „in der Regel“?
    Vielen Dank und Gruß

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lars W.,

      der Bußgeldbescheid wird von staatlichen Stellen ausgestellt, bei Park & Control handelt es sich um ein privates Unternehmen. Wenn Sie auf dem von diesem Unternehmen überwachten Parkplatz parken, gehen Sie gegebenenfalls schon einen Vertrag ein. Dann greifen die AGB-Regelungen des Unternehmens. Es muss Ihnen jedoch beim Parken, also bei Vertragsschluss, zumindest möglich gewesen sein, diese AGB einzusehen. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann überprüfen, wie die Sache zu beurteilen ist und ob die Vertragsregelungen des Unternehmens ggf. ungültig sind.

      – die Redaktion

  5. Martin sagt:

    Parkte am 18.03.20 auf einem Privatparkplatz ohne Parkscheibe ( angeblich). Dort ist das parken, mit Parkscheibe, zum einkaufen auf 90 min. befristet. Die Rechnung (25,00 +4,22 + 0,68 €)wurde mir heute (8.07.20) persönlich eingeworfen. Das Schreiben wurde am 6.07.20 erstellt.
    Das Schreiben wurde von der Firma Parktimes erstellt.
    Tritt die 3 Monatsregel somit in Kraft?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martin,
      diese Verjährungsfristen gelten in der Regel nur bei einem Bußgeldverfahren. Beim Parken auf einem Privatparkplatz greift in der Regel allerdings das Vertragsrecht.

      – Die Redaktion

  6. hermann sagt:

    wurde anfang April von der Poltzei erwischt mit handy in der hand vor einer roten ampel
    habe bis jetzt noch keinen bescheid oder sonst irgends ein amtliche Nachricht erhalten. ist die sache damit
    schon verjährt ?

  7. Gerd sagt:

    Knöllchen wegen falschparken im Parkhaus vom 7.12 2017 bekommen. Postalisch bescheid bekommen über 30€+5,10€halteranfrage am 24.04.2018. Meine Frage ist: verjährungsfrist abgelaufen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Gerd,

      u. U. kann es zur Unterbrechung der Verjährung gekommen sein. Wir können daher nicht pauschal sagen, ob die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

      – Die Redaktion

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