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Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner
Der Bußgeldkatalog folgt einem relativ einfachen Muster: Wenn Sie gegen das geltende Verkehrsrecht verstoßen, müssen Sie mit Strafen rechnen. Diese Strafen und die jeweils dazugehörigen Verstöße sind im Bußgeldkatalog festgehalten.
Haben Sie einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen und fragen sich, welche Folgen auf Sie zukommen? Mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner können sie einfach und vor allem schnell alle notwendigen Angaben aus dem Bußgeldkatalog herausfinden. Der Rechner ermittelt die voraussichtliche Höhe der Punkte in Flensburg und ob Sie lediglich ein Bußgeld oder doch ein Fahrverbot zu erwarten haben.
Das Flensburger Punktesystem

2014 fand eine umfassende Punktereform statt. Viele Autofahrer sind sich seitdem unsicher, wir Vergehen im Straßenverkehr gehandet werden. Je nachdem, wie hoch Ihr Verstoß war, erhalten Sie maximal 3 Punkte in Flensburg. Weist Ihr Flensburger Punktekonto insgesamt 8 Punkte auf, so wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Indem Sie ein freiwilliges Fahreignungsseminar besuchen, können Sie Punkte abbauen – vorausgesetzt Ihr Konto beträgt nicht mehr als 5 Punkte in Flensburg und Sie halten sich an die im Bußgeldkatalog festgelegten Regeln. Der Punkteabbau ist jedoch nur alle fünf Jahre möglich.
Zudem gibt es gewisse Fristen, nach denen die Punkte verfallen. Dies hängt jedoch davon ab, wie hoch Ihr Vergehen war. Aktuell greift das Punktesystem nur, wenn eine Gefährdung der Sicherheit vorliegt. Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
Punktevergabe
Verstoß | Beispiel | Punkte + Fahrverbot |
---|---|---|
Schwere Verstöße | Telefonieren im Auto, einfacher Vorfahrtsverstoß | 1 |
Sehr schwere Verstöße | Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 2 + Regelfahrverbot |
Schwere Straftaten | Alkohol und Drogen am Steuer, unterlassene Hilfeleistung, schwere Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 3 + Regelfahrverbot |
Konsequenzen laut Bußgeldkatalog
Je nachdem, wie es um Ihr Punktekonto in Flensburg bestellt ist, gelten verschiedene Konsequenzen. Planmäßig informiert Sie das Kraftfahrt-Bundesamt (kurz: KBA) über den Stand Ihres Kontos in Flensburg, damit Sie erstens auf Ihr unpassendes Verhalten als Kfz-Fahrer hingewiesen werden, aber auch, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Punkte abzubauen und aus Ihren Fehlern zu lernen. Dem Bußgeldkatalog zufolge gelten je nach Kategorie folgende Konsequenzen:
- Bei 1 bis 3 Punkten erwartet Sie nur eine Vormerkung ohne weitere Maßnahmen.
- 4 bis 5 Punkte bedeuten für Sie eine Ermahnung. Möglicherweise erhalten Sie außerdem Informationen zur freiwilligen Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau.
- Bei 6 bis 7 Punkten bekommen Sie eine Verwarnung, gefolgt von einer Anordnung zu einem Aufbauseminar. An dieser Stelle ist es nicht mehr möglich, Punkte abzubauen.
- 8 Punkte haben den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis zur Folge. Erst nach 6 Monaten können Sie eine Wiederaushändigung beantragen.
Verfall der Punkte

Nach einer gewissen Zeit verfallen Ihre Punkte in Flensburg automatisch, ohne dass Sie weitere Maßnahmen ergreifen müssten.
Jedoch gilt: Je schwerer das Vergehen, desto länger dauert es, sie abzubauen. Bei schweren Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt dauert es 2,5 Jahre, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten liegen bei 5 Jahren und Straftaten im Verkehr mit 3 Punkten verfallen nach 10 Jahren.
Ob in der Zwischenzeit neue Verkehrsstrafen hinzukommen, ist irrelevant. Vor 2014 gestaltete sich die Tilgung der Punkte um Einiges komplizierter.
Verschiedene Bereiche
Um den Überblick nicht zu verlieren, sind Bußgeldkataloge für alle möglichen Verkehrssituationen und Bereiche in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Da es keine allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung für Autobahnen gibt, steht Deutschland vor allem bei Rasern hoch im Kurs. Es ist daher nicht gerade verwunderlich, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen mit zu den häufigsten Vergehen zählen. Ein Bußgeldkatalog richtet sich daher ausschließlich an Schnellfahrer, die geblitzt wurden. Von Bußgeld bis Fahrverbot ist darin alles genau geregelt.
Außerdem geht es nicht nur darum, wie viele km/h zu schnell gefahren wurden, sondern auch, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde. Innerorts müssen Sie ab 21 km/h zu schnell mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Überschreitung von 31 km/h geht es bereits um 2 Punkte und einem Fahrverbot von 1 Monat – das Bußgeld beträgt in diesem Fall 160 Euro. Für Autofahrer, die gerne schnell fahren, kann es also ziemlich teuer werden. Unter anderem sind außerdem folgende Bereiche im Bußgeldkatalog enthalten:
- Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
- Abstand (Sicherheitsabstand)
- Alkohol und Drogen am Steuer
- Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- Beleuchtung und Warnzeichen
- Geschwindigkeit
- Halten und Parken
- Papiere, HU und Technik
- Polizei und Verkehrskontrolle
- Rotlichtverstoß
- Sicherheit bzw. Missachtung von Sicherheitsvorschriften
- Straßenbenutzung bzw. Straßenverkehrsregeln
- Umweltschutz bzw. unnötige Umweltbelastung
- Unfall (Unfall verursacht)
- Überholen (falsches bzw. illegales Überholen)
- Vorfahrt (Vorfahrt missachtet)
Ansammlung von Punkten

Auch wenn Sie für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung maximal 3 Punkte bekommen können, heißt dies noch lange nicht, dass keine weiteren Maßnahmen auf Sie zukommen – der Bußgeldkatalog sieht außerdem einige hohe Bußgelder vor. Falls Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie sich nicht allzu viele Ordnungswidrigkeiten leisten, denn bei 8 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Es kann schnell vorkommen, dass Punkte sich ansammeln. Diese Tabelle zeigt Ihnen einen Auszug aus dem Flensburger Punktekatalog, in dem alle aufgeführten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld und 1 Punkt bestraft werden:
Telefonieren im Auto | 60 € |
Winterreifenpflicht missachtet | 60 € |
Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen | 70 € |
Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung | 60 € |
Kinder nicht (ausreichend) gesichert | 60 € |
... mit Gefährdung | 70 € |
Fahren ohne Begleitung mit 17 | 70 € |
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt | 70 € |
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich | 60 € |
Fahren ohne Zulassung | 70 € |
Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten | 60 € |
TÜV bzw. HU-Frist um mehr als 8 Monate überzogen | 60 € |
Vorfahrtsverstoß | 70 € |
Für diese Ordnungswidrigkeiten müssen Sie dem Bußgeldkatalog zufolge lediglich ein Bußgeld zahlen:
Kennzeichen fehlt | 60 € |
Kennzeichen abgedeckt | 65 € |
Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette | 80 € |
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage | 100 € |
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW missachtet | 380 € |
Warnweste nicht vergessen
Seit dem 1. Juli 2014 ist außerdem eine Warnwesten-Pflicht für Autofahrer im Bußgeldkatalog vermerkt. Mindestens eine Warnweste muss sich in Ihrem Fahrzeug befinden, die außerdem die europäische ISO-Norm 20471 erfüllt und gekennzeichnet sein muss. PKWs, LKWs und Busse sind von der neuen Regelung betroffen, Motorradfahrer jedoch nicht.
Die häufigsten Verstöße
Auf deutschen Straßen herrschen sehr strenge Regeln. Sollten Sie gegen die StVO und somit gegen das Verkehrsrecht verstoßen, dann lässt der Bußgeldbescheid nicht lange auf sich warten. Die häufigsten Verstöße deutscher Autofahrer sehen wie folgt aus:
- Falsches Halten und Parken
Wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Falschparker sorgen in Deutschland definitiv für genug Geld in den Kassen. Laut Bußgeldkatalog wird bei diesem Vergehen ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro fällig. Da es sich hierbei um einen vergleichsweise kleinen Betrag handelt, der nicht im Fahreignungsregister in Flensburg erfasst wird, bleibt eine genaue Summe eher unklar. Schätzungen nach geht es aber um mehrere Millionen Bußgeldbescheide jährlich, was einen zweistelligen Millionenbetrag bedeuten würde.
- Geschwindigkeitsübertretungen Diese Ordnungswidrigkeit liegt bei drei Millionen Verstößen pro Jahr. Kleinere Vergehen (wenn Sie beispielsweise mit einer Geschwindigkeit bis max. 20 km/h zu schnell geblitzt wurden) sind nicht miteingerechnet. Die Deutschen fahren nun mal gerne (zu) schnell.
- Vorfahrt missachtet Offensichtlich haben einige Autofahrer Probleme mit der deutschen Vorfahrtsregelung. Dabei ist diese genau in der Straßenverkehrsordnung festgehalten und durch Ampeln, Verkehrszeichen und die Rechts-vor-Links-Regelung ziemlich gut durchdacht. Möglicherweise ist aber auch gerade die Vielfalt der Regeln Schuld daran, dass so viele Deutsche gegen das Verkehrsrecht verstoßen.
- Zu geringer Sicherheitsabstand Besonders ab 80 km/h werden für das Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstandes laut Bußgeldkatalog hohe Strafen fällig. Die Rede ist hierbei von einem teuren Bußgeld inklusive Fahrverbot. Normalerweise gelten folgende Regeln: Außerhalb geschlossener Ortschaften halten Sie die halbe Tachogeschwindigkeit in Metern Abstand zum Vordermann. In geschlossenen Ortschaften beträgt der Mindestabstand die Strecke, die Sie in 1 Sekunde gefahren sind. Sie müssten also bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h 15 Meter bzw. 3 Autolängen Abstand halten.
- Falscher/illegaler Überholvorgang Von 20 Euro Bußgeld wegen Behinderung beim Überholvorgang eines anderen Verkehrsteilnehmers bis hin zu 300 Euro für das Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung – der Bußgeldkatalog ist breit gefächert. Hinzu kommen möglicherweise noch Punkte in Flensburg.
Außerdem zählen Alkohol und Drogen am Steuer immer noch zu den häufiger begangenen Verkehrsdelikten. Dem Bußgeldkatalog zufolge wird diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot von 1 Monat bestraft. Autofahrer, die betrunken und/oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen, stellen nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Verkehrskontrollen als Schutz
Oft fühlen sich Autofahrer ungerecht behandelt oder gar abgezockt, wenn sie aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO hohe Bußgelder zahlen müssen. Verkehrskontrollen haben jedoch durchaus ihren Sinn: Sie schützen diejenigen, die sich an das Verkehrsrecht halten.
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