Verstöße:
Abbiegen
Abblendlicht
Abgasuntersuchung
Abstand
Alkohol
Anschnallpflicht
Autobahn
Bahnübergang
Bereifung
Fahrzeugmängel
Fußgängerüberweg
Grünpfeil
Halten und Parken
Ladungssicherung
LKW und Busse
Rechtsfahrgebot
Rotlicht
Sonntagsfahrverbot
Stoppschild
Telefonieren im Auto
Tempolimit
TÜV und Zulassung
Tunnelverstöße
Überholen
Vorfahrt
Verstoß: Alkohol
.Verstoß Alkohol oder Drogen am Steuer 
Punkte
Bußgeld  €
Fahrverbot
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von0,5 - 1,09 ‰
4
500.-
1 Monat
• bei Eintrag von bereits einer Entscheidung 
4
1000.-
3 Monate
• bei Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen
4
1500.-
3 Monate
Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰  und mehr ("absolute Fahruntüchtigkeit"), wird als Straftat geahndet 
7
Freiheits- oder Geld- strafe, bis zu 3000 € 6 Monate
Null-‰ -Regel als Fahranfänger nicht eingehalten 
2
250.-
-
Zu beachten: 
Die Strafen der Tabelle gelten ohne einen Nachweis von Fahrunsicherheit. Bei "alkoholbedingten Ausfallerschei- nungen" oder Unfall kann der Bereich von bereits 0,3 bis 1,09 als Straftat geahndet werden. Bei 1,1 ‰  und mehr zahlt die Kaskoversicherung bei Unfall in keinem Fall. Auch bei niedrigeren ‰ -werten dann nicht, wenn der Unfall wegen alkoholbedingter Fahrunsicherheit grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftpflichtversicherung eines alkoholisierten Unfallverursachers kann beim Versicherten bis 5 000 € Regress fordern. 
ulistein