Verstöße:
Abbiegen
Abblendlicht
Abgasuntersuchung
Abstand
Alkohol
Anschnallpflicht
Autobahn
Bahnübergang
Bereifung
Fahrzeugmängel
Fußgängerüberweg
Grünpfeil
Halten
und Parken
Ladungssicherung
LKW
und Busse
Rechtsfahrgebot
Rotlicht
Sonntagsfahrverbot
Stoppschild
Telefonieren
im Auto
Tempolimit
TÜV
und Zulassung
Tunnelverstöße
Überholen
Vorfahrt |
| Verstoß:
Alkohol |
|
|
|
| .Verstoß
Alkohol oder Drogen am Steuer |
Punkte
|
Bußgeld
€
|
Fahrverbot
|
| Fahren
mit einer Blutalkoholkonzentration von0,5 - 1,09 ‰ |
4
|
500.-
|
1 Monat |
| •
bei Eintrag von bereits einer Entscheidung |
4
|
1000.-
|
3 Monate |
| • bei Eintrag von bereits
mehreren Entscheidungen |
4
|
1500.-
|
3 Monate |
| Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration
von 1,1 ‰ und mehr ("absolute Fahruntüchtigkeit"),
wird als Straftat geahndet |
7
|
Freiheits- oder Geld- strafe,
bis zu 3000 € |
6 Monate |
| Null-‰ -Regel als Fahranfänger
nicht eingehalten |
2
|
250.-
|
- |
Zu
beachten:
Die
Strafen der Tabelle gelten ohne einen Nachweis von Fahrunsicherheit. Bei
"alkoholbedingten Ausfallerschei- nungen" oder Unfall kann der Bereich
von bereits 0,3 bis 1,09 ‰
als Straftat geahndet werden. Bei 1,1 ‰
und mehr zahlt die Kaskoversicherung bei Unfall in keinem Fall. Auch bei
niedrigeren ‰ -werten
dann nicht, wenn der Unfall wegen alkoholbedingter Fahrunsicherheit grob
fahrlässig verursacht wurde. Die Haftpflichtversicherung eines alkoholisierten
Unfallverursachers kann beim Versicherten bis 5 000 € Regress fordern. |
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